26. November 2014

VGN und OBs: „Freie Fahrt“ für Se­mes­ter­ti­cket

Nach intensiven Gesprächen zwischen Stu­die­renden, Stu­den­ten­werk, Hoch­schu­len, dem Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN) und den Kommunen ist der Durchbruch beim An­ge­bot für ein Se­mes­ter­ti­cket geschafft. Alle Beteiligten haben sich auf ein An­ge­bot geeinigt, das den Stu­die­renden der Hoch­schu­len in Erlangen, Nürn­berg und Fürth im Ja­nu­ar 2015 zur Urabstimmung vorgelegt werden soll.

„Nach jahrelangen Verhandlungen ist es nun gelungen, ein attraktives An­ge­bot für die Stu­die­renden vorzulegen. 24-Stunden-Mo­bi­li­tät im ge­samten Ver­kehrs­ver­bund zum Preis von nicht einmal zwei Butterbrezen am Tag, das ist ein guter Baustein für den Hochschulstand­ort Me­tro­pol­re­gi­on Nürn­berg“, so die Einschätzung des Nürn­berger Oberbürgermeisters Ulrich Maly. „Die Wissenschaftsregion rückt durch das neue Se­mes­ter­ti­cket enger zusammen, wobei sowohl die Stu­die­renden als auch die Umwelt er­heb­lich profitieren“, freut sich auch Fürths OB Thomas Jung. „Den Schwung aus den Verhandlungen wollen wir jetzt ge­mein­sam nutzen, um bei den Stu­die­renden für eine Zu­stim­mung zu werben“, wirbt eben­falls Erlangens Oberbürgermeister Florian Janik für das ge­mein­sam erarbeitete Modell. VGN-Ge­schäfts­füh­rer Jürgen Haasler ergänzt: „Wir sind der Einführung eines Se­mes­ter­ti­ckets einen deutlichen Schritt näher gekommen. Wir danken allen, die sich in das Projekt eingebracht haben, vor allem der Politik für die zugesagte Bereitschaft, nicht vermeidbare finanzielle Risiken mitzutragen und den Ver­kehrs­un­ter­neh­men, die diese Idee mitgehen.“

Das für den ge­samten VGN gültige Se­mes­ter­ti­cket besteht aus einem Basis- und einem Zu­satz­ti­cket und beinhaltet eine kaufquotenabhängige Rabattkomponente (Anreizmodell). Für das Ba­sis­ti­cket ist von allen Stu­die­renden obligatorisch ein „Sockelbetrag“ zu entrichten. Zum geplanten Einführungszeitpunkt, dem Win­ter­se­mes­ter 2015/2016, liegt er bei 65 Euro pro Se­mes­ter. Damit er­hal­ten alle Stu­die­renden eine Fahrt­be­rech­ti­gung für den ge­samten Ver­bund­raum von Mon­tag bis Frei­tag in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr am Fol­ge­tag sowie sams­tags, sonn­tags und an Fei­er­tagen durchgehend von 0 bis 24 Uhr. Alle Stu­die­renden haben die Möglichkeit, zum Preis von 193 Euro ein Zu­satz­ti­cket zu er­wer­ben, das eine tageszeit­lich unbegrenzte Nutzung im ge­samten Ver­kehrs­ver­bund ermöglicht.

Nutzbar mit beiden Tickets sind im drittgrößten Verbund Deutschlands alle Busse und Bahnen in der zweiten Klasse, wobei zu­schlags­pflich­tige Ver­kehrs­mit­tel wie bei den übrigen Zeit­kar­tenan­ge­boten im VGN einen Zuschlag erfordern. In der Summe liegt der Betrag für den vollen Leistungsumfang bei 258 Euro pro Studienhalbjahr. Das sind 43 Euro pro Monat oder 1,41 Euro pro Tag. Damit existiert im VGN kein günstigeres Zeit­kar­tenan­ge­bot für die ver­bund­weite Nutzung. Eine Berechtigten-Altersgrenze ist nicht vorgesehen.

Bei der Preis­ge­stal­tung waren ver­schie­dene Rah­men­be­din­gungen zu berück­sichtigen. Nach Vorgabe des Stu­den­ten­werks muss die Höhe des Sockelbetrags unterhalb einer Zumutbarkeitsgrenze von derzeit 65,12 Euro liegen, um dem Risiko einer erfolgreichen Klage gegen den obligatorischen Sockelbetrag aus dem Weg zu gehen. Weiterhin sind die Verbundregeln zu berück­sichtigen. Demnach dürfen keine Tarifan­ge­bote gemacht werden, die zu Mindereinnahmen bei den Ver­kehrs­un­ter­neh­men führen würden, es sei denn, ein Dritter über­nimmt den Verlustausgleich. Einige Kommunen haben sich – vorbehaltlich der Zu­stim­mung ihrer Ent­schei­dungsgremien – bereit erklärt, eine Ausfallbürgschaft für die Startphase zu über­neh­men. Sie garantiert den Einführungspreis für das Se­mes­ter­ti­cket. Für den Fall, dass weniger Stu­die­rende das Zu­satz­ti­cket er­wer­ben als für den Preisansatz not­wen­dig, können dadurch entstehende Verluste der Verkehrsbetriebe durch die Ausfallbürgschaft ausgeglichen werden. Sie würde rund 1,7 Mil­li­onen Euro für ein Jahr betragen und anteilig von den Städten Nürn­berg, Erlangen und Fürth sowie voraussichtlich von fünf Land­kreisen über­nom­men werden. Eine dauerhafte Bürgschaft für das Se­mes­ter­ti­cket kann und wird durch die Kommunen nicht gegeben, was bei Unterschreiten der kalkulatorischen Kaufquote ent­spre­chende Auswirkungen auf die künftige Preis­ge­stal­tung hätte.

Das oben genannte Anreizmodell eröffnet zudem preismindernde Möglichkeiten bei der Preisfortschreibung. Sollte die Nachfrage die kalkulatorische Kaufquote übertreffen, würde dies anteilig preismindernd in die Kalkulation des Se­mes­ter­ti­ckets für die folgenden beiden Se­mes­ter einfließen – ein ein­ma­liger Mechanismus im VGN.

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