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17. Dezember 2014

Gül­tig­keit der TagesTickets und Verkehr an den Fei­er­tagen

Wer an Weih­nach­ten Besuche oder Ausflüge mit öf­fent­lichen Ver­kehrs­mit­teln un­ter­neh­men möchte, kann sich über die verlängerte Gül­tig­keit für TagesTickets doppelt freuen: An zu­sam­men­hän­genden Fei­er­tagen oder Wo­chen­en­den können sie maximal zwei Tage lang genutzt werden. Das heißt, ein am 25. De­zem­ber gelöstes Tages Ticket gilt auch noch am 26. De­zem­ber, ebenso wie das am Sams­tag, 27. De­zem­ber gelöste Ticket am Sonn­tag, 28. De­zem­ber genutzt werden kann. Heiligabend und Sil­ves­ter gelten als Werk­tage, ein an diesen Tagen gelöstes TagesTicket gilt für einen Tag. Da der 1. Ja­nu­ar und der 6. Ja­nu­ar 2015 auf einen Don­ners­tag und einen Diens­tag fallen, gilt an diesen Tagen das TagesTicket auch jeweils für einen Tag.

An Heiligabend und Sil­ves­ter gilt grund­sätz­lich der Sams­tags-Fahrplan, an den Weihnachtsfei­er­tagen der Sonn­tags-Fahrplan. An Sil­ves­ter gibt es ein zu­sätz­liches An­ge­bot bei den U-Bahnen, den S-Bahnen und den NightLinern. Alle Fahrt­mög­lich­keiten sind in den Fahrplänen und der elek­tro­nischen Fahr­plan­aus­kunft bereits enthalten. Fahr­gäste können sich im Internet unter www.vgn.de, mit der für iOS, Android und Windows Phone er­hält­lichen App „Fahrplan & Tickets“ sowie auf der mobilen In­ter­net­sei­te m.vgn.de informieren.