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12. Januar 2015

Auftakt zur Urabstimmung für Se­mes­ter­ti­cket

Nach intensiver Vorarbeit und vielen Gesprächen zwischen Stu­die­renden, Stu­dentenwerk, Hoch­schu­len, dem Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN) und den Kommunen ist heute der Startschuss für die Urabstimmung zum Se­mes­ter­ti­cket gefallen.

Bei der Pressekonferenz zum Auftakt der Urabstimmung dankte VGN-Ge­schäfts­füh­rer Jürgen Haasler allen Beteiligten für ihr gezeigtes Entgegenkommen, insbe­sondere der Politik für die zugesagte Bereitschaft, nicht vermeidbare finanzielle Risiken mitzutragen und den Ver­kehrs­un­ter­neh­men, die diesen Weg mitgehen. „Ich freue mich, dass wir ge­mein­sam den heutigen Stand der Dinge erreicht haben. Allen Verbundpartnern ist die große Bedeutung eines Se­mes­ter­ti­ckets für die Stu­die­renden und vor allem für den Hochschulstand­ort Erlangen-Nürn­berg bewusst“, so Haasler. „Mit dem jetzt vorliegenden attraktiven An­ge­bot sind wir so weit wie möglich den Interessen aller Beteiligten gerecht geworden und erfüllen damit auch die rechtlichen Vorgaben für ein solidarisch finanziertes Se­mes­ter­ticket.“

Das für das ganze Ver­bund­ge­biet gültige Se­mes­ter­ti­cket besteht aus einem Basis- und einem Zu­satz­ti­cket. Für das Ba­sis­ti­cket ist von allen Stu­die­renden obligato­risch ein „Sockelbetrag“ zu entrichten. Zum geplanten Einführungszeitpunkt, dem Win­ter­se­mes­ter 2015/2016, liegt er bei 65 Euro pro Se­mes­ter. Damit er­hal­ten alle Stu­die­renden eine Fahrt­be­rech­ti­gung für den ge­samten Ver­bund­raum von Mon­tag bis Frei­tag in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr am Fol­ge­tag sowie sams­tags, sonn­tags und an Fei­er­tagen durchgehend von 0 bis 24 Uhr. Alle Stu­die­renden haben die Möglichkeit, zum Preis von 193 Euro ein Zu­satz­ti­cket zu er­wer­ben, das eine tages­zeit­lich unbegrenzte Nutzung im ge­samten Ver­kehrs­ver­bund ermöglicht. In der Summe liegt der Betrag für den vollen Leistungsumfang bei 258 Euro pro Studien­halbjahr. Das sind 43 Euro pro Monat oder 1,41 Euro pro Tag. Damit existiert im VGN kein günstigeres Zeit­kar­tenan­ge­bot für die ver­bund­weite Nutzung.

Bei der Preis­ge­stal­tung waren ver­schie­dene Rah­men­be­din­gungen zu berück­sichti­gen. Nach Vorgabe des Stu­den­ten­werks musste die Höhe des Sockelbetrags un­terhalb einer Zumutbarkeitsgrenze von derzeit 65,12 Euro liegen, um dem Risiko einer erfolgreichen Klage gegen den obligatorischen Sockelbetrag aus dem Weg zu gehen. Weiterhin waren die Verbundregeln zu berück­sichtigen. Demnach dürfen keine Tarifan­ge­bote gemacht werden, die zu Mindereinnahmen bei den Ver­kehrs­un­ter­neh­men führen würden, es sei denn, ein Dritter über­nimmt den Verlustausgleich. Einige Kommunen haben sich – vorbehaltlich der Zu­stim­mung ihrer Ent­schei­dungsgremien – bereit erklärt, eine Ausfallbürgschaft für die Startphase zu über­neh­men. Sie garantiert den Einführungspreis für das Se­mes­ter­ti­cket.

Für den Fall, dass weniger Stu­die­rende das Zu­satz­ti­cket er­wer­ben als für den Preisansatz not­wen­dig, können dadurch entstehende Verluste der Verkehrs­betriebe durch die Ausfallbürgschaft ausgeglichen werden. Sie würde rund 1,7 Mil­li­onen Euro für ein Jahr betragen und anteilig von den Städten Nürn­berg, Erlangen und Fürth sowie voraussichtlich von fünf Land­kreisen über­nom­men werden. Eine dauerhafte Bürgschaft für das Se­mes­ter­ti­cket kann und wird durch die Kommunen nicht gegeben, was bei Unterschreiten der kalkulatorischen Kauf­quote ent­spre­chende Auswirkungen auf die künftige Preis­ge­stal­tung hätte. Sollte die Nachfrage die kalkulatorische Kaufquote übertreffen, würde dies anteilig preismindernd in die Kalkulation des Se­mes­ter­ti­ckets für die folgenden beiden Se­mes­ter einfließen – ein ein­ma­liger Mechanismus im VGN. „Wir hoffen nun, dass unser An­ge­bot bei den Stu­die­renden auf breite Zu­stim­mung stößt“, so Jürgen Haasler.