Ermäßigung für Sonderangebote
Zu Sonder- oder Großveranstaltungen kann der VGN tarifliche Sonderangebote mit zeitlich begrenzter Geltungsdauer und ggf. begrenztem Geltungsraum anbieten. Voraussetzung ist, dass sich durch eine solche Tarifmaßnahme die Wirtschaftlichkeit des Verkehrsverbundes nicht verschlechtert. Ermäßigungsumfang und Verkaufsbedingungen werden jeweils gesondert bekannt gegeben.
Zu Marketingzwecken können - vom Kunden nicht im freien Verkauf erwerbbare - Schnuppertickets ausgegeben werden. Die näheren Bestimmungen und Preise können der Anlage 5 entnommen werden.