3.1 |
BerechtigteFirmenAbos können an Mitarbeiter einer Firma oder einer juristischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts (im weiteren Textverlauf als „Firma“ bezeichnet) ausgegeben werden. |
3.2 |
FirmenAbo-VariantenAlle Varianten werden als FirmenAbo und FirmenAbo Plus angeboten, deren jeweils monatliche Fahrtberechtigung durch die rechtzeitige monatliche Zahlung erworben wird. |
3.2.1 |
Neukunden-FirmenAboDas Neukunden-FirmenAbo kommt zum einen durch Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen dem bevollmächtigten Vertreter der Mitarbeiter der Firma und einem Verkehrsunternehmen des VGN zustande. Der Vertrag bedarf der Zustimmung durch die VGN GmbH. Zum anderen wird via FirmenAbo-Bestellschein ein Vertrag zwischen jedem teilnehmenden Mitarbeiter der Firma und einem Verkehrsunternehmen des VGN abgeschlossen. Der Vertrag zwischen dem Mitarbeiter der Firma und dem Verkehrsunternehmen läuft zu unten stehenden Konditionen so lange der Rahmenvertrag Bestand hat. Für jeden Mitarbeiter, der ein FirmenAbo bzw. FirmenAbo Plus abgeschlossen hat, wird pro Monat ein Serviceentgelt in Höhe von 1,– Euro brutto erhoben, das an den Kundenvertragspartner zu entrichten ist. Für den Abschluss eines Neukunden-FirmenAbos müssen von Seiten der Firma folgende Kriterien erfüllt sein:
Die unter 1. und 5. genannten Voraussetzungen werden jährlich neu überprüft. Sollte sich dadurch eine Änderung der Rabattsätze ergeben, wird diese mit der Verlängerung des mit der Firma abgeschlossenen Rahmenvertrages vollzogen und gilt ab diesem Zeitpunkt für alle teilnehmenden Mitarbeiter. Die Fahrpreise für Neukunden-FirmenAbo bzw. Neukunden-FirmenAbo Plus je Tarifstufe und Rabattierung sind der Tabelle im FirmenAbo-Prospekt zu entnehmen. |
3.2.2 |
Pauschales (verbundweites) FirmenAboDas Pauschale FirmenAbo kommt durch Abschluss eines Vertrages zwischen dem bevollmächtigten Vertreter der Mitarbeiter der Firma und einem Verkehrsunternehmen des VGN zustande. Der Vertrag bedarf der Zustimmung durch die VGN GmbH. Im Vertrag können Aufgaben der Abwicklung bzw. des Vertriebs gegen ein Serviceentgelt von der Firma auf die Verkehrsunternehmen übertragen werden. Für den Abschluss eines Pauschalen FirmenAbos müssen von Seiten der Firma folgende Kriterien erfüllt sein:
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3.2.3 |
Tarifbezogenes FirmenAboDas Tarifbezogene FirmenAbo kommt durch Abschluss eines Vertrages zwischen dem bevollmächtigten Vertreter der Mitarbeiter der Firma und einem Verkehrsunternehmen des VGN zustande. Der Vertrag bedarf der Zustimmung durch die VGN GmbH. Im Vertrag können Aufgaben der Abwicklung bzw. des Vertriebs gegen ein Serviceentgelt von der Firma auf die Verkehrsunternehmen übertragen werden. Für den Abschluss eines Tarifbezogenen FirmenAbos müssen von Seiten der Firma folgende Kriterien erfüllt sein:
Die Fahrpreise für ein Tarifbezogenes FirmenAbo bzw. FirmenAbo Plus je Tarifstufe und Rabattierung sind der Tabelle in Anlage 5 zu entnehmen. |
3.2.4 |
FirmenAbo ab 5Das FirmenAbo ab 5 kommt zum einen durch Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen dem bevollmächtigten Vertreter der Mitarbeiter der Firma und einem Verkehrsunternehmen des VGN zustande. Der Vertrag bedarf der Zustimmung durch die VGN GmbH. Zum anderen wird mit der FirmenAbo-Bestellung ein Vertrag zwischen jedem teilnehmenden Mitarbeiter der Firma und einem Verkehrsunternehmen des VGN abgeschlossen. Der Vertrag zwischen dem Mitarbeiter der Firma und dem Verkehrsunternehmen läuft zu unten stehenden Konditionen höchstens so lange wie der Rahmenvertrag Bestand hat. Für jeden Mitarbeiter, der ein FirmenAbo ab 5 abgeschlossen hat, wird pro Monat ein Serviceentgelt in Höhe von 2,50 Euro brutto erhoben, das an den Kundenvertragspartner zu entrichten ist. Für den Abschluss eines FirmenAbos ab 5 müssen von Seiten der Firma folgende Kriterien erfüllt sein:
Die teilnehmenden Firmen werden in zeitlich abgegrenzten Clustern zusammengefasst. Zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen von Seiten der Firma müssen beim Cluster folgende Kriterien für den Abschluss eines FirmenAbos ab 5 erfüllt sein:
Die Fahrpreise für ein FirmenAbo ab 5 bzw. FirmenAbo ab 5 Plus je Tarifstufe und Rabattierung sind der Tabelle in Anlage 5 zu entnehmen. |
3.2.5 |
Deutschlandticket JobDas Deutschlandticket Job, welches im Abo mit einem Einführungspreis von monatlich 46,55 Euro ausgegeben wird, gilt als VGN-Fahrkarte. Es gelten die Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket Job in der jeweils aktuellen Fassung. Für jeden Mitarbeiter, der ein Deutschlandticket Job abgeschlossen hat, kann durch den jeweiligen Kundenvertragspartner eine Servicegebühr erhoben werden. |
3.3 |
Ausgabe der JahreswertmarkenAls Fahrkarten werden in allen FirmenAbo-Varianten rabattierte Jahreswertmarken ausgegeben. Diese gelten nur in Verbindung mit einem Verbundpass, lautend auf die Person des Inhabers und sind nicht übertragbar. 5.2.1 bis 5.2.1.4 gelten sinngemäß. Beim Neukunden-FirmenAbo erfolgt der Versand der Jahreswertmarken durch das jeweilige Verkehrsunternehmen direkt an alle teilnehmenden Mitarbeiter. Beim Pauschalen und Tarifbezogenen FirmenAbo bzw. FirmenAbo Plus obliegt die Ausgabe der Jahreswertmarken an die Mitarbeiter dem bevollmächtigten Vertreter der Mitarbeiter. Er darf die Jahreswertmarken nur an berechtigte Mitarbeiter abgeben. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an andere Personen ist nicht zulässig. Die jeweils monatliche Fahrtberechtigung wird durch eine rechtzeitige monatliche Zahlung erworben. |
3.4 |
Weitere BestimmungenDie Jahreswertmarken des FirmenAbos gelten als Abonnementskarten im Sinne der Bestimmungen für das JahresAbo nach 5.2.1.5 bzw. JahresAbo Plus nach 5.2.1.6. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Jahreswertmarken, beim Pauschalen und Tarifbezogenen FirmenAbo bzw. FirmenAbo Plus jedoch nicht für Fahrgelderstattungen. Für das Neukunden-FirmenAbo erstattet gemäß 5.2.1.5 im Falle nachgewiesener längerer Krankheit (ab dem 16 Tag) auf Antrag das Verkehrsunternehmen den anteiligen Fahrpreis. Die Einzelheiten der Abwicklung des FirmenAbos werden auf der Grundlage der Bestimmungen des VGN-Gemeinschaftstarifs in dem Vertrag zwischen der Firma und dem Verkehrsunternehmen geregelt. Bei Preisänderungen durch Tarifanpassungen bzw. Änderungen der Ausschlusszeit, Änderungen der Mitnahmemöglichkeiten werden der Jahresbetrag bzw. die Teilbeträge bzw. die Ausschlusszeit, die Mitnahmemöglichkeiten ab dem allgemeinen Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst. Der Kunde hat bei solchen Änderungen ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zum allgemeinen Änderungszeitpunkt ohne eine Fahrpreisnacherhebung. Der Wechsel des Geltungsbereichs ist für den Kunden nur zum Ersten eines Monats möglich. |
3.5 |
FirmenAbo AzubisBezugsberechtigte im Ausbildungsverkehr erhalten besondere Jahreswertmarken. Die Bestimmungen und Preise für das FirmenAbo bzw. FirmenAbo Plus gelten analog. |