VGN-Hotelfahrkarten berechtigen eine Person zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches. Vor Antritt der ersten Fahrt ist das Gültigkeitsdatum unauslöschlich einzutragen.
Sie gelten jeweils an zwei aufeinanderfolgenden Tagen bis 3.00 Uhr früh des auf den letzten auf dem Fahrausweis kenntlich gemachten Geltungstag folgenden Tages bzw. im Nachtlinienverkehr bis zum jeweiligen Betriebsschluss. Die VGN-Hotelfahrkarte ist auf den Zimmerausweis oder eine vergleichbare Legitimation aufzukleben.