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VGN-Ho­tel­fahr­kar­ten berechtigen eine Per­son zu beliebig häufigen Fahrten in­ner­halb des Gel­tungs­be­reiches. Vor Antritt der ersten Fahrt ist das Gül­tig­keitsdatum unauslöschlich einzutragen.

Sie gelten jeweils an zwei aufeinanderfolgenden Tagen bis 3.00 Uhr früh des auf den letzten auf dem Fahr­aus­weis kenntlich gemachten Gel­tungs­tag folgenden Tages bzw. im Nacht­li­ni­en­ver­kehr bis zum jeweiligen Be­triebs­schluss. Die VGN-Ho­tel­fahr­kar­te ist auf den Zimmerausweis oder eine ver­gleich­bare Legitimation aufzukleben.