Bis auf weiteres werden besondere Fahrscheine zum Festpreis als Bayern-Böhmen-Ticket unter folgenden Bedingungen ausgegeben.
9.1 Berechtigte, Teilnehmerzahl
Das Angebot kann genutzt werden von:
a) bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen
b) darüber hinaus können bis zu 3 Kinder im Alter zwischen 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden.
Kinder gemäß b) sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt.
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt.
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich.
9.2 Geltungsbereich
Das Bayern-Böhmen-Ticket ist im gesamten Verbundgebiet des VGN gültig. Darüber hinaus berechtigt es zur Fahrt bei allen kooperierenden Verkehrsunternehmen im entsprechenden Geltungsbereich.
9.3 Fahrscheine, Preise, Verkauf, Wagenklasse
Bayern-Böhmen-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
Es gelten am Fahrausweisautomaten und im Internetverkauf folgende Preise:
Für die 1. Person 32,00 €, für jede weitere Person 10,60 €.
Im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) wird ein Zuschlag in Höhe von 2,– € auf den Gesamtpreis des Tickets verlangt.
Die Bedingungen hinsichtlich Geltungsdauer, Sicherung gegen Missbrauch, Fahrradmitnahme sowie Erstattung und Umtausch kommen entsprechend der Bestimmungen zum Bayern-Ticket unter Nr. 10 zur Anwendung.
Weitere Informationen zu diesem Fahrscheinangebot finden Sie bei der Deutschen Bahn AG.