Navigation überspringen

Bis auf weiteres werden besondere Fahr­scheine zum Festpreis als Bayern-Böhmen-Ticket unter folgenden Bedingungen aus­ge­ge­ben. 

9.1 Berechtigte, Teilnehmerzahl

Das An­ge­bot kann genutzt werden von:

a) bis zu fünf ge­mein­sam reisenden Per­so­nen 

b) darüber hinaus können bis zu 3 Kinder im Alter zwischen 6 Jahren bis ein­schließ­lich 14 Jahren un­ent­gelt­lich mit­ge­nom­men werden.

Kinder gemäß b) sowie Kinder bis ein­schließ­lich 5 Jahren werden ohne Fahr­kar­te un­ent­gelt­lich befördert. Bei der Er­mitt­lung der Per­so­nenzahl werden sie nicht gezählt.

Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Er­mitt­lung der Per­so­nenzahl als Per­son gezählt.

Die Anzahl der ge­mein­sam reisenden Per­so­nen muss beim Kauf der Fahr­kar­te angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich.

9.2 Gel­tungs­be­reich

Das Bayern-Böhmen-Ticket ist im ge­samten Ver­bund­ge­biet des VGN gültig. Darüber hinaus berechtigt es zur Fahrt bei allen ko­ope­rie­renden Ver­kehrs­un­ter­neh­men im ent­spre­chenden Gel­tungs­be­reich.

9.3 Fahr­scheine, Preise, Verkauf, Wagenklasse

Bayern-Böhmen-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse aus­ge­ge­ben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist aus­ge­schlos­sen.

Es gelten am Fahr­aus­weis­au­to­maten und im Internetverkauf folgende Preise:

Für die 1. Per­son 37,00 €, für jede weitere Per­son 10,60 €.

Im per­so­nenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) wird ein Zuschlag in Höhe von 2,– € auf den Ge­samt­preis des Tickets verlangt.

Die Bedingungen hinsichtlich Gel­tungs­dauer, Sicherung gegen Missbrauch, Fahr­rad­mit­nah­me sowie Er­stat­tung und Umtausch kommen ent­spre­chend der Be­stim­mungen zum Bayern-Ticket unter Nr. 10 zur Anwendung.

 

Weitere In­for­ma­ti­onen zu diesem Fahr­scheinan­ge­bot finden Sie bei der Deutschen Bahn AG.