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16 VGN eTarif Pi­lot­pro­jekt egon

Beim VGN eTarif Pi­lot­pro­jekt egon (nachstehend „Pi­lot­pro­jekt“) wird sowohl ein neues technisches als auch ein neues Ta­rif­sys­tem getestet, bei dem der Kunde anstelle eines Fahr­aus­weises zunächst eine Fahrt­be­rech­ti­gung erhält. Dies erfolgt über Apps, bei denen eine Check-in/Check-out-Funktionalität für egon integriert ist.

Nach dem Ende der Fahrt erfolgt die Berechnung des Fahr­preises au­to­ma­tisch über das System. Zur Berechnung werden nicht die Ta­rif­be­stim­mungen des VGN-Ge­mein­schafts­ta­rifs angewendet, sondern eine abweichende Tariflogik im Rahmen des elek­tro­nischen Tarifs (eTarif), wie sie nachfolgend beschrieben ist.

Das Pi­lot­pro­jekt wird mit einer zeit­lichen Begrenzung durch­ge­führt.

16.1 Allgemeines

Für das Pi­lot­pro­jekt gilt der VGN-Ge­mein­schafts­ta­rif inklusive der nachstehenden Son­der­re­ge­lungen.

16.2 Son­der­re­ge­lungen eTarif Pi­lot­pro­jekt egon

16.2.1 Gel­tungs­be­reich

Die Re­ge­lungen für das Pi­lot­pro­jekt gelten für die Be­för­de­rung von zahlungspflichtigen Per­so­nen, Hunden und Fahr­rädern auf allen Linien im Ta­rif­ge­biet des Ver­kehrs­ver­bundes Groß­raum Nürn­berg gemäß Anlage 2.

Ausgenommen hiervon sind zu­schlag­pflich­tige Linien des Be­darfs­ver­kehrs sowie Be­darfs­ver­kehre ohne feste Li­ni­en­füh­rung.

16.2.2 Berechtigte

Am Pi­lot­pro­jekt können Per­so­nen ab dem vollendeten 18. Le­bens­jahr, nach Registrierung und nach Anerkennung der Re­ge­lung für das Pi­lot­pro­jekt teilnehmen.

Ein An­spruch auf Teilnahme besteht nicht.

16.2.3 Voraussetzungen zur Teilnahme

Für die Nutzung ist ein ge­eig­netes Mobiltelefon mit installierter Applikation (App), die die Check-in/Check-out-Funktionalität für egon enthält, erforderlich.

Am Pi­lot­pro­jekt teil­neh­mende Kunden können parallel die weiteren verfügbaren An­ge­bote des geltenden VGN-Ge­mein­schafts­ta­rifs nutzen. Aufgrund der Pilotstruktur können Anträge zur Teilnahme am Piloten abgelehnt werden.

16.2.4 Fahrt­be­rech­ti­gung 

Fahrt­be­rech­ti­gungen für das Pi­lot­pro­jekt werden im Namen und auf Rechnung des Kun­den­ver­trags­part­ners verkauft. 

Der Kunde be­stä­tigt durch Betätigung eines Buttons, Sliders o. ä. in der App, dass eine Fahrt angetreten wird (nachfolgend Check-in). Die Starthal­te­stel­le wird basierend auf den Stand­ortdaten au­to­matisiert vorgeschlagen und ist vom Kunden aktiv vor dem Check-in zu prüfen. Nach dem Check-in ist eine Korrektur der Starthal­te­stel­le nicht mehr möglich.

Der Check-in muss vor dem Be­tre­ten des Fahr­zeugs (Bus, Tram, Re­gi­o­nal­zug) bzw. vor dem Be­tre­ten unter- und überirdischer, be­son­ders ge­kenn­zeich­neter und abgegrenzter Sperranlagen von U-Bahn­hö­fen erfolgt sein. Die Funktions-, Empfangs- und Sendebereitschaft des Smart­phones muss dabei vom Nutzer beachtet werden. Der Gel­tungs­zeit­raum einer Fahrt beginnt mit dem Check-in.

Die Fahrt­be­rech­ti­gung erhält der Kunde in der App nach erfolgreich durch­ge­führtem Check-in. Die Fahrt­be­rech­ti­gung ist auf den registrierten Nutzer/Kunden per­so­na­li­siert und nicht über­trag­bar. Ferner gelten zum Nach­weis der Per­son die Re­ge­lungen in Anlage 8 Absatz 3.

Während der Fahrt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die beim Check-in aktivierten Stand­ortdienste müssen bis zum Erlöschen der Fahrt­be­rech­ti­gung (Check-out) kontinuierlich aktiviert bleiben und das Smart­phone in einem eingeschalteten und für die Nutzung der App in einem funktionierenden Zustand gehalten werden. Die Sendebereitschaft für die mobile Datennutzung darf nicht eingeschränkt werden.

Werden die Stand­ortdienste zwischen dem Check-in und dem Check-out deaktiviert, erlischt die Fahrt­be­rech­ti­gung, sofern diese nicht unmittelbar wieder aktiviert werden. Die wiederholte Deaktivierung kann zum Ausschluss von der Nutzung des eTarifs führen.

Im Rahmen des Pi­lot­pro­jekts werden Fahrt­be­rech­ti­gungen für eine Fahrt für den sofortigen Fahrt­an­tritt aus­ge­ge­ben. Umstiege sind beliebig oft gestattet und werden vom System au­to­ma­tisch erkannt.

Die Bepreisung der Fahrt startet zum Zeitpunkt der Anfahrt des erstgenutzten Ver­bund­ver­kehrsmittels und endet mit dem Ausstieg aus dem letztgenutzten Ver­bund­ver­kehrsmittel einer Fahrt. 

Der Fahrt­be­rech­ti­gung erlischt entweder

  • an der Zielhal­te­stel­le, indem der Kunde nach dem Ver­las­sen des genutzten Fahr­zeuges selbst­stän­dig einen Check-out durchführt, oder
  • 360 Mi­nu­ten (maximaler Gel­tungs­zeit­raum für eine Fahrt ein­schließ­lich Umsteige- und Fahrt­un­ter­bre­chungen) nach Check-in an der zuletzt durchfahrenen Hal­te­stel­le, die systemseitig erfasst wurde (Check-out durch das System), oder
  • an der zuletzt durch­ge­führten Hal­te­stel­le die systemseitig beim Ver­las­sen des Ta­rif­ge­biets des Ver­kehrs­ver­bundes Groß­raum Nürn­berg (Anlage 2) erfasst wurde (Check-out durch das System). 

Mit dem Check-in wird die erteilte Fahrt­be­rech­ti­gung systemseitig beendet. 

 

16.3 Fahr­preisberechnung 

Die Berechnung des Fahr­preises ist in Anlage 12 geregelt.

01.01.2024

VGN eTarif – Fahr­preisberechnung

Anlage 12 zum Ge­mein­schafts­ta­rif: VGN eTarif – Fahr­preisberechnung