VGN eTarif Pilotprojekt
16 VGN eTarif Pilotprojekt
Beim VGN eTarif Pilotprojekt (nachstehend „Pilotprojekt“) wird sowohl ein neues technisches als auch ein neues Tarifsystem getestet, bei dem der Kunde anstelle eines Fahrausweises zunächst eine Fahrtberechtigung erhält. Dies erfolgt über eine neue separate App, die egon-App, in die eine Check-in/Be-out-Funktionalität integriert ist.
Nach dem Ende der Fahrt erfolgt die Berechnung des Fahrpreises automatisch über das System. Zur Berechnung werden nicht die Tarifbestimmungen des VGN-Gemeinschaftstarifs angewendet, sondern eine abweichende Tariflogik im Rahmen des elektronischen Tarifs (eTarif), wie sie nachfolgend beschrieben ist.
Das Pilotprojekt wird mit einer begrenzten Teilnehmerzahl sowie einer zeitlichen Begrenzung von zunächst 2 Jahren ab Start durchgeführt.
16.1 Allgemeines
Für das Pilotprojekt gilt der VGN-Gemeinschaftstarif inklusive der nachstehenden Sonderregelungen.
16.2 Sonderregelungen eTarif Pilotprojekt
16.2.1 Geltungsbereich
Die Regelungen für das Pilotprojekt gelten für die Beförderung von zahlungspflichtigen Personen, Hunden und Fahrrädern auf allen Linien im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg gemäß Anlage 2.
Ausgenommen hiervon sind zuschlagpflichtige Linien des Bedarfsverkehrs sowie Bedarfsverkehre ohne feste Linienführung.
16.2.2 Berechtigte
Am Pilotprojekt können Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, nach Registrierung und nach Anerkennung der Regelung für das Pilotprojekt teilnehmen.
Die Teilnehmerzahl am Pilotprojekt ist begrenzt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
16.2.3 Voraussetzungen zur Teilnahme
Der Teilnehmer schließt nach erfolgreicher Registrierung einen Nutzungsvertrag über die egon-App ab. Mit der Registrierung werden die Regelungen für das Pilotprojekt anerkannt. Für die Nutzung ist ein geeignetes Mobiltelefon mit installierter Applikation (App) des Kundenvertragspartners (DB Regio AG), mit dem die Nutzungsvereinbarung geschlossen wurde, erforderlich.
Am Pilotprojekt teilnehmende Kunden können parallel die weiteren verfügbaren Angebote des geltenden VGN-Gemeinschaftstarifs nutzen. Aufgrund der Pilotstruktur können Anträge zur Teilnahme am Piloten abgelehnt werden.
16.2.4 Fahrtberechtigung
Fahrtberechtigungen für das Pilotprojekt werden im Namen und auf Rechnung des Kundenvertragspartners verkauft.
Der Kunde bestätigt durch Betätigung eines Buttons, Sliders o. ä. in der App, dass eine Fahrt angetreten wird (nachfolgend Check-in). Die Starthaltestelle wird basierend auf den Standortdaten automatisiert vorgeschlagen und ist vom Kunden aktiv vor dem Check-in zu prüfen. Nach dem Check-in ist eine Korrektur der Starthaltestelle nicht mehr möglich.
Der Check-in muss vor dem Betreten des Fahrzeugs (Bus, Tram, Regionalzug) bzw. vor dem Betreten unter- und überirdischer, besonders gekennzeichneter und abgegrenzter Sperranlagen von U-Bahnhöfen erfolgt sein. Die Funktions-, Empfangs- und Sendebereitschaft des Smartphones muss dabei vom Nutzer beachtet werden. Der Geltungszeitraum einer Fahrt beginnt mit dem Check-in.
Die Fahrtberechtigung erhält der Kunde in der App nach erfolgreich durchgeführtem Check-in. Die Fahrtberechtigung ist auf den registrierten Nutzer/Kunden personalisiert und nicht übertragbar. Ferner gelten zum Nachweis der Person die Regelungen in Anlage 8 Absatz 2 Print- und HandyTickets analog der Einzelfahrkarten.
Während der Fahrt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die beim Check-in aktivierten Standortdienste müssen bis zum Erlöschen der Fahrtberechtigung (Check-in/Be-out) kontinuierlich aktiviert bleiben und das Smartphone in einem eingeschalteten und für die Nutzung der App in einem funktionierenden Zustand gehalten werden. Die Sendebereitschaft für die mobile Datennutzung darf nicht eingeschränkt werden.
Werden die Standortdienste zwischen dem Check-in und dem Check-out/Be-out deaktiviert, erlischt die Fahrtberechtigung, sofern diese nicht unmittelbar wieder aktiviert werden. Die wiederholte Deaktivierung kann zum Ausschluss von der Nutzung des eTarifs führen.
Im Rahmen des Pilotprojekts werden Fahrtberechtigungen für eine Fahrt für den sofortigen Fahrtantritt ausgegeben. Umstiege sind beliebig oft gestattet und werden vom System automatisch erkannt.
Die Bepreisung der Fahrt startet zum Zeitpunkt der Anfahrt des erstgenutzten Verbundverkehrsmittels und endet mit dem Ausstieg aus dem letztgenutzten Verbundverkehrsmittel einer Fahrt.
Der Fahrt endet entweder
- an der Zielhaltestelle, die nach dem Verlassen des letzten zur Fahrt genutzten Fahrzeuges (Bus, Tram, Regionalzug) oder dem Verlassen der besonders gekennzeichneten Betriebsanlagen (U-Bahn) infolge eines Check-out/Be-out des Kunden auf Basis der Standortdaten des Smartphones automatisiert ermittelt wurde, oder
- 360 Minuten (maximaler Geltungszeitraum für eine Fahrt einschließlich Umsteige- und Fahrtunterbrechungen) nach Check-in an der zuletzt durchfahrenen Haltestelle, die systemseitig erfasst wurde (Check-out durch das System).
Mit dem Check-out/Be-out wird die erteilte Fahrtberechtigung systemseitig entzogen.
Der Kunde wird über den Entzug der Fahrtberechtigung durch die App informiert (z. B. per Push-Benachrichtigung).
Bei längeren Fahrtunterbrechungen erfolgt ein Be-out.
Mit erfolgtem Be-out erhält der Kunde in der App eine Benachrichtigung mit der Möglichkeit, innerhalb von 10 Minuten den Be-out rückgängig zu machen und die Fahrt fortzusetzen.
Wird innerhalb von 30 Minuten nach dem Check-in keine Aktivität erkannt, wird der Check-in durch das System storniert. Dem Kunden entstehen dadurch keine Kosten.
16.3 Fahrpreisberechnung
Die Berechnung des Fahrpreises ist in Anlage 12 geregelt.