VGN eTarif Pilotprojekt egon
16 VGN eTarif Pilotprojekt egon
Beim VGN eTarif Pilotprojekt egon (nachstehend „Pilotprojekt“) wird sowohl ein neues technisches als auch ein neues Tarifsystem getestet, bei dem der Kunde anstelle eines Fahrausweises zunächst eine Fahrtberechtigung erhält. Dies erfolgt über Apps, bei denen eine Check-in/Check-out-Funktionalität für egon integriert ist.
Nach dem Ende der Fahrt erfolgt die Berechnung des Fahrpreises automatisch über das System. Zur Berechnung werden nicht die Tarifbestimmungen des VGN-Gemeinschaftstarifs angewendet, sondern eine abweichende Tariflogik im Rahmen des elektronischen Tarifs (eTarif), wie sie nachfolgend beschrieben ist.
Das Pilotprojekt wird mit einer zeitlichen Begrenzung durchgeführt.
16.1 Allgemeines
Für das Pilotprojekt gilt der VGN-Gemeinschaftstarif inklusive der nachstehenden Sonderregelungen.
16.2 Sonderregelungen eTarif Pilotprojekt egon
16.2.1 Geltungsbereich
Die Regelungen für das Pilotprojekt gelten für die Beförderung von zahlungspflichtigen Personen, Hunden und Fahrrädern auf allen Linien im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg gemäß Anlage 2.
Ausgenommen hiervon sind zuschlagpflichtige Linien des Bedarfsverkehrs sowie Bedarfsverkehre ohne feste Linienführung.
16.2.2 Berechtigte
Am Pilotprojekt können Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, nach Registrierung und nach Anerkennung der Regelung für das Pilotprojekt teilnehmen.
Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
16.2.3 Voraussetzungen zur Teilnahme
Für die Nutzung ist ein geeignetes Mobiltelefon mit installierter Applikation (App), die die Check-in/Check-out-Funktionalität für egon enthält, erforderlich.
Am Pilotprojekt teilnehmende Kunden können parallel die weiteren verfügbaren Angebote des geltenden VGN-Gemeinschaftstarifs nutzen. Aufgrund der Pilotstruktur können Anträge zur Teilnahme am Piloten abgelehnt werden.
16.2.4 Fahrtberechtigung
Fahrtberechtigungen für das Pilotprojekt werden im Namen und auf Rechnung des Kundenvertragspartners verkauft.
Der Kunde bestätigt durch Betätigung eines Buttons, Sliders o. ä. in der App, dass eine Fahrt angetreten wird (nachfolgend Check-in). Die Starthaltestelle wird basierend auf den Standortdaten automatisiert vorgeschlagen und ist vom Kunden aktiv vor dem Check-in zu prüfen. Nach dem Check-in ist eine Korrektur der Starthaltestelle nicht mehr möglich.
Der Check-in muss vor dem Betreten des Fahrzeugs (Bus, Tram, Regionalzug) bzw. vor dem Betreten unter- und überirdischer, besonders gekennzeichneter und abgegrenzter Sperranlagen von U-Bahnhöfen erfolgt sein. Die Funktions-, Empfangs- und Sendebereitschaft des Smartphones muss dabei vom Nutzer beachtet werden. Der Geltungszeitraum einer Fahrt beginnt mit dem Check-in.
Die Fahrtberechtigung erhält der Kunde in der App nach erfolgreich durchgeführtem Check-in. Die Fahrtberechtigung ist auf den registrierten Nutzer/Kunden personalisiert und nicht übertragbar. Ferner gelten zum Nachweis der Person die Regelungen in Anlage 8 Absatz 3.
Während der Fahrt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die beim Check-in aktivierten Standortdienste müssen bis zum Erlöschen der Fahrtberechtigung (Check-out) kontinuierlich aktiviert bleiben und das Smartphone in einem eingeschalteten und für die Nutzung der App in einem funktionierenden Zustand gehalten werden. Die Sendebereitschaft für die mobile Datennutzung darf nicht eingeschränkt werden.
Werden die Standortdienste zwischen dem Check-in und dem Check-out deaktiviert, erlischt die Fahrtberechtigung, sofern diese nicht unmittelbar wieder aktiviert werden. Die wiederholte Deaktivierung kann zum Ausschluss von der Nutzung des eTarifs führen.
Im Rahmen des Pilotprojekts werden Fahrtberechtigungen für eine Fahrt für den sofortigen Fahrtantritt ausgegeben. Umstiege sind beliebig oft gestattet und werden vom System automatisch erkannt.
Die Bepreisung der Fahrt startet zum Zeitpunkt der Anfahrt des erstgenutzten Verbundverkehrsmittels und endet mit dem Ausstieg aus dem letztgenutzten Verbundverkehrsmittel einer Fahrt.
Der Fahrtberechtigung erlischt entweder
- an der Zielhaltestelle, indem der Kunde nach dem Verlassen des genutzten Fahrzeuges selbstständig einen Check-out durchführt, oder
- 360 Minuten (maximaler Geltungszeitraum für eine Fahrt einschließlich Umsteige- und Fahrtunterbrechungen) nach Check-in an der zuletzt durchfahrenen Haltestelle, die systemseitig erfasst wurde (Check-out durch das System), oder
- an der zuletzt durchgeführten Haltestelle die systemseitig beim Verlassen des Tarifgebiets des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (Anlage 2) erfasst wurde (Check-out durch das System).
Mit dem Check-in wird die erteilte Fahrtberechtigung systemseitig beendet.
16.3 Fahrpreisberechnung
Die Berechnung des Fahrpreises ist in Anlage 12 geregelt.
VGN eTarif – Fahrpreisberechnung