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Digitale Fahr­aus­weise, Ver­bund­pass und digitale Ticketkontrolle

1. Allgemeines

Fahr­aus­weise können auch in digitaler  Form (digitale Fahr­aus­weise) wie folgt aus­ge­ge­ben werden:

  • als im Internet erworbener Fahr­aus­weis zum Aus­dru­cken (im Folgenden PrintTicket genannt),
  • auf Basis mobiler End­ge­räte (im Folgenden HandyTicket genannt),
  • auf einer Chipkarte.

Digitale Fahr­aus­weise können durch den Kun­den­ver­trags­part­ner gesperrt werden, insbesondere bei:

  • Kündigung des Abo-Vertrages,
  • Zahlungsausfall,
  • Missbrauch, 
  • Wegfall der Bezugsbe­rech­ti­gung. 

Im Übrigen gelten die allgemeinen Be­stim­mungen des VGN-Ge­mein­schafts­ta­rifs.

2. Print-, HandyTickets und digitale Fahr­aus­weise auf Chipkarten

HandyTickets, PrintTickets und Chipkarten sind nicht über­trag­bar.

Die Inhalte sind hinsichtlich der per­sön­lichen und tariflichen Gül­tig­keit mittels digitaler
Lesegeräte kontrollierbar.

Be­son­der­heiten bei digitalen Fahr­aus­weisen auf Chipkarten
Die Chipkarte wird durch ein Ver­kehrs­un­ter­neh­men im VGN aus­ge­ge­ben und ist Eigentum des Kun­den­ver­trags­part­ners.


Bei technischem Defekt oder Verlust der Chipkarte kann diese durch den Kun­den­ver­trags­part­ner
gesperrt werden. Dem Kunden wird in diesen Fällen eine neue Chipkarte
aus­ge­ge­ben. Bei Verlust der Chipkarte ist eine Er­satz­aus­stel­lung gegen eine Gebühr
von 10,- Euro möglich.

Ist die Chipkarte digital nicht mehr lesbar, wird dem Kunden, sofern dieser den Verlust
der Prüfbarkeit nicht zu vertreten hat, vom Kun­den­ver­trags­part­ner als Ersatz kos­ten­frei
eine neue Chipkarte zur Ver­fü­gung gestellt. In diesem Fall können dem Kunden
bzw. dessen ge­setz­lichem Vertreter die erworbenen Fahr­aus­weise für die anfallenden
Fahrten bis zum Zeitpunkt der Zurver­fü­gungstellung der neuen Chipkarte durch den
Kun­den­ver­trags­part­ner erstattet werden.


Der Verlust der Chipkarte ist dem Kun­den­ver­trags­part­ner un­ver­züg­lich mitzuteilen.


Eine Chipkarte wird dem Kunden bzw. dessen ge­setz­lichem Vertreter mit dem für den
Vertragszeitraum gültigen digitalen Fahr­aus­weis postalisch zugestellt oder in einer be­son­ders
bekanntgegebenen Verkaufsstelle ausgehändigt.


Stellt der Fahr­gast dem Kun­den­ver­trags­part­ner das für die Aus­stel­lung der Chipkarte
not­wen­dige Licht­bild nach Auf­for­de­rung nicht zur Ver­fü­gung, wird diese mit einem
Kontrollhinweis aus­ge­stellt. Sie ist dann in Ver­bin­dung mit einem amtlichen Licht­bild­aus­weis
gültig, der dem Kontrollper­sonal auf Verlangen vor­zu­zei­gen ist.


Im Falle einer Kündigung besteht keine Verpflichtung zur Rückgabe der Chipkarte.

3. Ver­bund­pass und digitale Ticketkontrolle

Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, welche Fahr­aus­weise einen Ver­bund­pass
erfordern (Spalte A), in welchen Fällen ein Ver­bund­pass bereits im digitalen Ticket
integriert sein kann (Spalte B) und in welchen Fällen die Identität des Nutzenden in der
digitalen Kontrolle durch einen amtlichen Licht­bild­aus­weis oder eine im VGN aus­ge­ge­bene Chipkarte mit Licht­bild nach­zu­wei­sen ist (Spalte C).

 

 

Spalte A

Spalte B Spalte C
Ti­cket­über­sicht

Ver­bund­pass erforderlich

(in Papierform oder im digitalen Ticket integriert)

Integration des Ver­bund­passes in Handyticket oder digitalem Ticket auf Chipkarte möglich *

Bei digitaler Kontrolle digitaler Fahr­scheine: Amtlicher Licht­bild­aus­weis oder Chipkarte mit Licht­bild erforderlich ***

Ein­zel­fahr­karte     x
TagesTicket Solo     x
TagesTicket Plus    
An­schluss­fahr­karte    
VGN-Ho­tel­fahr­kar­te    
VGN-AutohausTicket    
Fahrt­be­rech­ti­gung eTarif (egon)    
Fahrt­be­rech­ti­gung VGN Flow    
Wert­mar­ken für Fern­ver­kehrs­auf­preis bei Be­nut­zung zu­schlag­pflich­tiger Züge    
Solo 31 und alle Abo-Produkte (JahresAbo, JahresAbo Plus, 9-Uhr-Jahres Abo, alle Firmen Abo-Va­ri­an­ten) x  x nur, wenn kein Licht­bild im Ticket bzw. Ver­bund­pass integriert ist 
Wochen- und Mo­nats­wert­mar­ken für den Aus­bil­dungs­ver­kehr  x ** nur, wenn kein Licht­bild im Ticket bzw. Ver­bund­pass integriert ist
365-Euro-Ticket VGN x ** nur, wenn kein Licht­bild im Ticket bzw. Ver­bund­pass integriert ist

 

* Sollte das Ticket nicht als HandyTicket oder Chipkarte vorliegen, ist ein Ver­bund­pass
in Papierform erforderlich.
** Ver­bund­pass ist nicht immer im Ticket integriert (z. B. bei jährlicher Zahlweise). In
diesem Fall ist dann ein Ver­bund­pass weiterhin in Papierform erforderlich.
*** Unter 16-Jährige können sich wahlweise auch mit einem Ver­bund­pass ausweisen.