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Steckbrief

Steckbrief

Ticket-Steck­brief

1. Klasse Zuschlag für Re­gi­o­nal­züge:

  • Pro Per­son und Fahrt zu­sätz­lich eine Fahr­kar­te zum Kin­der­ta­rif lösen.
  • Für die regelmäßige Nutzung »Zu­satz­wert­mar­ken für die 1. Klasse« in den Kundencentern der DB er­wer­ben.

Sie wünschen sich ein Upgrade?

Im VGN-Gebiet können Sie sowohl die 1. Klasse der Re­gi­o­nal­züge gegen einen Aufpreis nutzen.

1. Klasse in Regionalzügen

Auch in Re­gi­o­nal­zügen können Sie in der 1. Klasse be­son­ders entspannt und ruhig reisen

Sie möchten Ihre Fahrt in aller Ruhe genießen oder brauchen ein­fach mehr Beinfreiheit – auch und gerade im Re­gi­o­nal­zug? Das verstehen wir natürlich und bieten Ihnen für die 1. Klasse-Fahrt im Re­gi­o­nal­zug ein Zu­satz­ti­cket an.

Zuschlag, wenn Sie ausnahmsweise im Re­gi­o­nal­zug 1. Klasse fahren:

  • Lösen Sie als Zu­satz­ti­cket zu Ihrem vorhandenen Fahr­aus­weis pro Fahrt und Per­son ein Kinderticket der ent­spre­chenden Preis­stufe. Das kann eine Ein­zel­fahr­karte, eine 10er-Strei­fen­kar­te oder auch ein 4er-Ticket sein.
  • Wenn Sie nur eine Teilstrecke in der 1. Klasse fahren, brauchen Sie nur für diese Teilstrecke ein Zu­satz­ti­cket.
  • Auch für ein Kind ent­wer­ten Sie bitte ein zu­sätz­liches Kinderticket.
  • Kinder-Bonus: Zwei Kinder können sich eine Zu­satz­fahr­kar­te 1. Klasse teilen.

Sie er­hal­ten alle Zu­satz­ti­ckets bzw. Tickets zum Kin­der­ta­rif ganz normal in denn Appsim VGN On­line­shop, am Fahr­kar­ten­au­to­maten und in den Ver­kaufs­stel­len.

Zuschlag, wenn Sie regelmäßig im Re­gi­o­nal­zug 1. Klasse fahren:

  • Wenn Sie regelmäßig 1. Klasse fahren möchten, können Sie sich als Ergänzung zu Ihrer Zeit­kar­te eine »Zu­satz­wert­mar­ke für die 1. Klasse« kaufen. Diese gilt dann genauso lang wie Ihre Zeit­kar­te.
  • Auf der Zu­satz­wert­mar­ke tragen Sie bitte Ihre Ver­bund­pass-, bzw. Zo­nen­kartennummer ein. Sie ist nur mit Ihrem Ver­bund­pass, bzw. Ihrer Zo­nen­karte gültig. Wenn Sie ein Deutschlandticket besitzen, dann tragen Sie bitte auf der Zu­satz­wert­mar­ke Ihren Namen ein.
  • »Zu­satz­wert­mar­ken für die 1. Klasse« zu Ihrer Zeit­kar­te er­hal­ten Sie in den Kundencentern der DB.
01.01.2026

Preise 2026 für Zu­satz­wert­mar­ken 1. Klasse

Gültig ab 01.01.2026 (© VGN GmbH)

Grund­sätz­liches zur Nutzung des 1. Klasse-Zuschlags in Re­gi­o­nal­zügen:

  • Zu­satz­ti­ckets und -wert­mar­ken gelten nicht in Ver­bin­dung mit einer Wochen- oder Mo­nats­kar­te Aus­bil­dung sowie mit den ver­schie­denen Se­mes­ter­ti­ckets im VGN.
  • Können Sie auf Ihrer Zeit­kar­te weitere Fahr­gäste kos­ten­frei mit­neh­men (MobiCard, JahresAbo Plus sowie FirmenAbo Plus), ist auch für jeden mit­rei­senden Fahr­gast in der 1. Klasse eine Zu­satz­fahr­kar­te, bzw. eine Zu­satz­wert­mar­ke zu lösen.

Nein, das ist leider nicht möglich. Bei­spiels­wei­se muss ein Er­wach­se­ner zunächst ein reguläres Ticket für die gewünschte Ver­bin­dung kaufen. Der Zuschlag für die 1. Klasse muss an­schlie­ßend separat durch Hinzufügen eines Kinderfahr­scheins für die gleiche Strecke erworben werden. Eine direkte Kombination beider Leistungen in einem Ticket wird derzeit nicht an­ge­boten.