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5. Oktober 2011

Se­mes­terwert­mar­ken für den Nah­ver­kehr in Nürn­berg, Fürth und Erlangen

Zum Se­mes­ter­be­ginn haben die Stu­die­renden in Nürn­berg, Fürth und Erlangen wieder die Möglichkeit, günstige Se­mes­terwert­mar­ken des VGN zu er­wer­ben. Mit einem Ver­bund­pass gelten diese jeweils während der Vorlesungszeit, im Win­ter­se­mes­ter für vier Monate sowie im Som­mer­se­mes­ter für drei Monate. Die aktuellen Vier-Monats-Wert­mar­ken kosten für das Gebiet Nürn­berg-Fürth-Stein (Ta­rif­zo­nen 100/200) 157,10 Euro, in Erlangen (Ta­rif­zo­ne 400) 79,10 Euro und für Fahrten zwischen Nürn­berg, Fürth und Erlangen (Ta­rif­zo­nen 100, 200, 300, 400) 236,20 Euro. Er­hält­lich sind die Marken in den Kun­den­bü­ros der VAG, infra fürth und Erlanger Stadt­wer­ke sowie in den DB-Reisezentren. Stu­die­rende an der Georg-Simon-Ohm-Hoch­schu­le haben außerdem die Möglichkeit, diese über den On­line­shop der VAG (www.vag.de) zu kaufen und selbst aus­zu­dru­cken.

Studentinnen und Stu­den­ten au­ßer­halb der Städteachse Nürn­berg, Fürth und Erlangen können Busse und Bahnen mit den ermäßigten Schülerfahr­kar­ten nutzen. Sie sind somit preislich gleichgestellt mit Schülern, die nicht unter die Kos­ten­frei­heit des Schul­wegs fallen sowie mit Aus­zu­bil­den­den. In den Städten und Land­kreisen Bam­berg und Bayreuth gelten wie bisher die lokalen Se­mes­ter­ti­cket-Re­ge­lungen.


Se­mes­ter­ti­cket gefordert

Die Preise der Se­mes­terwert­mar­ken des VGN sind gegenüber den normalen Tickets deutlich ermäßigt. Zum Beispiel in Erlangen beträgt der Nachlass im Vergleich zur Schülerfahr­kar­te mehr als 25 Prozent, gegenüber der klassischen 31-Tage-Karte für Jedermann, der Solo 31, sogar 44 Prozent. Diese günstigen An­ge­bote stammen noch aus der Zeit vor der Ver­bund­grün­dung 1987. Damals wurden sie als politisches Zugeständnis in den Verbundtarif über­nom­men.

Mit nahezu jedem neuen Se­mes­ter fordern Stu­die­rende oder Stu­den­tenorganisationen ein Se­mes­ter­ti­cket im VGN, wie es dieses in anderen Städten und Verbünden gibt, zum Teil unter dem Preis der heutigen Se­mes­terwert­mar­ke. Al­ler­dings sind diese An­ge­bote nicht mit den Se­mes­terwert­mar­ken des VGN ver­gleich­bar. Denn während letztere nur von den tatsächlichen Nutzern bezahlt werden, basieren die Se­mes­ter­ti­cket-An­ge­bote in anderen Verbünden auf einem Solidarmodell. Das heißt alle Stu­den­ten tragen dort über ihren Stu­den­ten­werks­bei­trag die Finanzierung mit, un­ab­hän­gig davon ob sie die öf­fent­lichen Ver­kehrs­mit­tel nutzen oder nicht. Dadurch können diese Se­mes­ter­ti­ckets zu einem niedrigeren Einzelpreis an­ge­boten werden. Zudem sind die Li­ni­en­netze meist auch deutlich kleiner, weshalb die Nutzung des Nah­ver­kehrs generell günstiger ist.

Der VGN hat in den vergangenen Jahren bereits Überlegungen angestellt, wie ein solches Solidarmodell auch hier umgesetzt werden könnte. Die Stu­die­renden hätten demnach rund 22 Euro pro Monat für die Nutzung von Bussen und Bahnen im ge­samten VGN-Raum zu zahlen. Nach dieser Kalkulation sollten nur die aktuellen Fahrgeldeinnahmen aus der Be­för­de­rung Stu­die­render abgedeckt werden. Erforderlich wäre lediglich eine Dynamisierung des So­li­dar­bei­trages im Hinblick auf Veränderungen bei den Stu­den­tenzahlen sowie künftige Kostensteigerungen.

Rechtliche Hindernisse

Aufgrund der rechtlichen Rah­men­be­din­gungen ist es seitdem al­ler­dings zu keinem konkreten An­ge­bot mehr gekommen. Die Einführung eines Se­mes­ter­ti­ckets bedarf in Bayern nämlich der Zu­stim­mung zweier Ministerien: des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie des Wirt­schafts­mi­nis­teriums. Schon 2003 hatte das Wissenschaftsministerium die Ansicht vertreten, dass (bei einem damals kalkulierten Preis von 87 Euro je Se­mes­ter) die Höhe des erforderlichen So­li­dar­bei­trages unverhältnismäßig hoch und ein Se­mes­ter­ti­cket daher nicht genehmigungsfähig sei. Diese Einschätzung basierte auf einem früheren Urteil des Bundesver­wal­tungsgerichts, nach dem es entscheidend sei, ob ein solcher Pflichtbeitrag bezogen auf den monatlichen BAföG-Bedarfssatz angemessen ist.
Angesichts dieser Rechtsauffassung und eines damit verbundenen Klagerisikos hat in der Vergangenheit auch das Stu­den­ten­werk Erlangen-Nürn­berg Bedenken gegen die Einführung eines Se­mes­ter­ti­ckets geäußert. Denn es ist nicht auszuschließen, dass Stu­die­rende, die ein solches Ticket nicht be­nö­ti­gen oder wollen, gegen den erforderlichen Pflichtbeitrag klagen werden. Bei Erfolg einer solchen Klage müsste das Stu­den­ten­werk die eingezogenen Beiträge wieder an alle Stu­die­renden zurückzahlen. Wegen der erbrachten Verkehrsleistung würden VGN und Ver­kehrs­un­ter­neh­men den bezogenen Betrag jedoch einbehalten.


VGN steht bereit


In anderen Bundesländern gibt es bereits Se­mes­ter­ti­ckets mit zum Teil höheren Beiträgen als den vom VGN kalkulierten: zum Beispiel Rhein-Main-Ver­kehrs­ver­bund RMV 155 Euro, Ver­kehrs­ver­bund Rhein-Neckar VRN 165 Euro, Ver­kehrs­ver­bund Stuttgart VVS 179 Euro. Dort wird möglicherweise eine andere Rechtsauffassung vertreten oder das Klagerisiko anders eingeschätzt. Der Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg steht nach wie vor zu Gesprächen über die Einführung eines Se­mes­ter­ti­ckets bereit. Dieses könnte theoretisch über Solidarbeiträge, öf­fent­liche Zuschüsse oder die Studiengebühren finanziert werden. Neben der grund­sätz­lichen Bereitschaft der beiden in Bayern zu­stän­digen Ministerien wären al­ler­dings zielführende Aussagen zu einem Höchstwert für den So­li­dar­bei­trag not­wen­dig.

Für den Fall einer künftigen Lösung ermittelt der VGN in seiner nächsten ver­bund­weiten Ver­kehrs­er­he­bung 2012 die für eine neue Kalkulation erforderlichen Datengrundlagen. Denn mit der Gebietser­wei­te­rung um die Regionen Bam­berg und Bayreuth haben diese sich seit den früheren Berechnungen verändert.