KombiTickets verbinden einen vorliegenden Be­rech­ti­gungs­nach­weis (z. B. SPV-Fahr­kar­te, Ein­tritts­kar­te, Parkausweis, Tourismuskarte) mit einer VGN-Fahrt­be­rech­ti­gung. Die zeit­liche und räumliche Gül­tig­keit der Fahrt­be­rech­ti­gung werden vom Veranstalter bekannt gegeben. Einzelheiten werden in Sonderver­ein­ba­rungen zwischen der VGN GmbH und der ausgebenden Stelle geregelt.

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