KombiTickets verbinden einen vorliegenden Berechtigungsnachweis (z. B. SPV-Fahrkarte, Eintrittskarte, Parkausweis, Tourismuskarte) mit einer VGN-Fahrtberechtigung. Die zeitliche und räumliche Gültigkeit der Fahrtberechtigung werden vom Veranstalter bekannt gegeben. Einzelheiten werden in Sondervereinbarungen zwischen der VGN GmbH und der ausgebenden Stelle geregelt.