Berechtigt sind alle Auszubildenden, Freiwilligendienstleistenden, Beamtenanwärterinnen und -anwärter deren gemeldeter Hauptwohnsitz oder der Schul-/Dienstort in Bayern liegt, sowie Studierende mit Studienort in Bayern.
Der Vertrieb erfolgt innerhalb des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) nur für oben genannte Berechtigte des bestehenden VGN-Gebietes und dem Gebiet, welches ab dem 01.01.2024 dem VGN beitritt (Stadt und Landkreise Hof / Coburg, Landkreise Wunsiedel, Tirschenreuth, Kronach, Kulmbach). Personen außerhalb des VGN-Gebietes inkl. Erweiterungsgebiet erhalten das bayerische Ermäßigungsticket nicht beim VGN.
Als Nachweis für Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Beamtenanwärterinnen und -anwärter ist der bayernweit einheitliche Vordruck „Bestätigung der Anspruchsberechtigung für das bayerische Ermäßigungsticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende“ auszufüllen. Dieser muss von der Bildungseinrichtung (Schule), der Dienststelle oder vom entsprechenden Träger bestätigt werden. Eine Bestätigung durch die Ausbildungsstätte wird nicht anerkannt.