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In dieser Rubrik werden Ihnen weitere spezielle Fragen zum VGN-Tarif beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns eine Mail!


In welchen Zo­nen eine VGN-Zeit­kar­te gilt, ist in der Regel dem Ver­bund­pass oder der Zo­nen­karte zu entnehmen. Hier sind drei bzw. vierstellige Zo­nennummern eingetragen. Diese Nummern findet man im Ta­rif­zo­nen­plan wieder. Dort sieht man dann genau wo der Fahr­schein gilt.

Beispiel: Im Ver­bund­pass sind die Zo­nennummern 100 und 200 eingetragen. Aus dem Ta­rif­zo­nen­plan erkennt man, dass das Ticket in den Stadt­ge­bieten Nürn­berg, Fürth und Stein gilt.

Eine einheitliche Strei­fen­kar­te, die für alle Stadt­ver­kehre und den Re­gi­o­nal­ver­kehr gilt, ist nicht praktikabel. Ein einzelner Streifen hat je nach Stadt oder Regionalfahrt einen un­ter­schied­lichen Wert.

Die BahnCard 100 gilt in allen VGN-Ver­kehrs­mit­teln.

Einen Rabatt beim Kauf von VGN-Fahr­scheinen gibt es mit der BahnCard 25 oder 50 hingegen nicht.

Die aufgrund der Aus­schluss­zeit stark rabattierte 9-Uhr MobiCard ist auch ein Seniorenticket. Durch die neutrale Bezeichnung soll aber gezeigt werden, dass das Ticket auch weiteren Zielgruppen, wie z.B. Familien im Frei­zeit- und Besorgungsverkehr, zugänglich ist.

Im VGN gab es in der Vergangenheit bereits einmal ein Seniorenticket. Dieses wurde al­ler­dings aufgrund viel zu geringer Verkaufszahlen wieder aus dem Sortiment genommen.