Tickets: Fragen & Antworten zu den VGN-TagesTickets
In dieser Rubrik werden Ihnen spezielle Fragen zum TagesTicket Plus und zum TagesTicket Solo beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns eine Mail!
Nein. Das TagesTicket ist – wie in vielen anderen deutschen Verkehrsverbünden – an einem Tag oder Wochenende gültig, nicht 24 Stunden ab Kaufdatum.
An Wochentagen also ab 0 Uhr (Beginn des neuen Tages) bis ca. 3 Uhr nachts am Folgetag (inklusive Nightliner-Verkehr).
Beispiel: Das TagesTicket ist gültig am Mittwoch 1.6.2016 ab 0 Uhr bis 2.6.2016 um 3 Uhr.
Ein am Samstag gekauftes Ticket gilt entsprechend ab Samstag 0 Uhr bis Montag 3 Uhr.
Ein TagesTicket – beispielsweise der Preisstufe 4 – gilt vom Startort aus gesehen nur in eine Richtung. Und zwar genau für 4 Tarifzonen, die im Falle dieses Beispiels durch die Preisstufe 4 abgebildet werden.
Mittlerweile wird bei fast allen Automaten und beim Onlinekauf nicht nur der Startort, sondern auch der Zielort aufgedruckt. Damit ist der Geltungsbereich eindeutig definiert.
Ja! Die Tickets gelten bis 3 Uhr des Folgetags bzw. bis zum Betriebsschluss des Nightlinerverkehrs. Wann der fahrplanmäßig erste bzw. letzte Bus fährt, ist den Fahrplänen der einzelnen Linien zu entnehmen.
Beispiel: Ein Nightliner, der am Samstag um 4 Uhr morgens fährt, zählt aus betrieblicher Sicht noch zum Vortag. Er kann also genutzt werden. Auch Züge, die beispielsweise um 0:30 Uhr abfahren, dürfen noch genutzt werden.
Jede der maximal 6 möglichen Personen kann durch ein Fahrrad ersetzt werden. Eine gängige Kombination wären beispielsweise 2 Erwachsene, 1 Kind (bis einschließlich 17 Jahre) und 3 Fahrräder.
Bitte beachten Sie: Fahrräder bis einschließlich 20 Zoll oder Klappräder werden im VGN generell kostenlos befördert. Daher ginge bei einem TagesTicket Plus auch die Kombination 2 Erwachsene, 2 Kinder bis 17 Jahre, zwei "normale" Fahrräder, ein Klapprad plus ein Kinderfahrrad bis 20 Zoll. Mehr zur Fahrradmitnahme.
Nein. Es gelten lediglich die allgemeinen Ausschlusszeiten bestimmter Verkehrsmittel wie z.B. bei der S-Bahn. Mehr zur Fahrradmitnahme.