Gewinnspiel Website „Rock im Park 2026“
Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel „Rock im Park 2026“
- Allgemeines
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH (nachfolgend VGN), Rothenburger Str. 9, 90443 Nürnberg.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Die Gewinnchancen hängen nicht vom Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von entgeltlichen/unentgeltlichen Leistungen oder von der Zustimmung der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers ab, Informationen über Produkte und Angebote des Veranstalters VGN GmbH zu erhalten.
- Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist es erforderlich, das Teilnahmeformular unter https://www.vgn.de/neuigkeiten/rockimpark-gewinnspiel vollständig auszufüllen und abzuschicken. Die Teilnahme ist nur bis einschließlich 25.05.2026, 23:59 Uhr möglich. Jede teilnehmende Person nimmt nur einmal am Gewinnspiel teil. Es ist untersagt, mehrere Mailadressen, hinter denen dieselbe Teilnehmerin bzw. derselbe Teilnehmer steht, zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.
- Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen von der Teilnahme sind Mitarbeitende des VGN.
- Gewinn, Benachrichtigung und Auszahlung des Gewinns
Insgesamt werden 2×2 Rock-im-Park-Festival-Tagestickets für Freitag, 05.06.2026 (exklusive Camping) und 2×1 VGN TagesTicket Plus (jeweils im Bundle) für die Anreise verlost. Die RiP-Tagestickets können nur am 05.06.2026 vor Ort eingelöst werden: Dazu müssen die Person, die gewonnen hat, und deren Begleitperson gemeinsam beim Festival erscheinen, um die vorher erhaltenen Voucher gegen Festival-Bändchen einzutauschen. Barauszahlung und Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen. Der Voucher ist nicht übertragbar!
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden per Zufallsprinzip durch den VGN am 26.05.2026 ermittelt und erhalten am selben Tag per E-Mail an die im Teilnahmeformular angegebene Mailadresse eine Gewinnbenachrichtigung. Erst, wenn die Gewinnerinnen und Gewinner innerhalb von 48 Stunden ihre Festival-Teilnahme per Mailantwort bestätigt haben, gibt der VGN deren Namen und E-Mail-Adressen an die Festival-Veranstalter ARGO Konzerte GmbH weiter. Einige Tage vor der Veranstaltung erhalten die Gewinnerinnen oder Gewinner von ARGO Konzerte GmbH eine E-Mail mit Informationen zum Ticketerhalt. Die Ticketcodes für die TagesTickets Plus werden von der VGN GmbH per E-Mail an die Gewinnerinnen und Gewinner verschickt, sobald diese ihre Teilnahme am Festival bestätigt haben.
Sollten Gewinnerinnen und Gewinner ihre Festivalteilnahme innerhalb der 48-Stunden-Frist nicht bestätigen, werden am 28.05.2026 erneut Personen per Zufallsprinzip ermittelt.
- Datenschutz
Durch die Teilnahme am Gewinnspiel willigen die teilnehmenden Personen in die Verarbeitung ihrer Daten durch den VGN bzw. ARGO ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels ein. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und werden nach der Gewinnabwicklung dauerhaft gelöscht, soweit dem nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können ihre Einwilligung jederzeit per E-Mail oder postalisch (info[at]vgn.de bzw. Rothenburger Straße 9, 90443 Nürnberg) widerrufen. Die weitere Teilnahme am Gewinnspiel ist damit ausgeschlossen.
Ergänzend gelten die allgemeinen Datenschutzhinweise der VGN GmbH (www.vgn.de/datenschutz) und der ARGO Konzerte GmbH (https://www.rock-im-park.com/datenschutz).
- Beendigung des Gewinnspiels
Der VGN behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung oder Angabe von Gründen anzupassen, zu ändern, auszusetzen, abzubrechen oder zu beenden, falls eine Notwendigkeit besteht. Dies gilt insbesondere, wenn Fehler der Soft- und/oder Hardware auftreten und/oder sonstige technische und/oder rechtliche Gründe die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen bzw. unmöglich machen.
- Ausschluss des Rechtswegs
Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinnerinnen/Gewinner ausgeschlossen.