Navigation überspringen
13. Juli 2026

Gut gerüstet fürs neue Schul­jahr: Jetzt VGN-Ver­bund­pass und Schul­weg-Kos­ten­frei­heit digital beantragen

Entspannt in die Som­mer­fe­ri­en und dann gut vor­be­rei­tet ins neue Schul­jahr starten: Wer ein Schü­ler­ti­cket für das kommende Jahr be­nö­tigt, sollte sich frühzeitig um den VGN-Ver­bund­pass und den Antrag auf Kostenübernahme kümmern. Mit VGNsmaxi – mein Schulportal erhält man den Pass ganz ein­fach zum Aus­dru­cken. Auch ein kos­ten­freies Ticket können Lernende oder Eltern in manchen Fällen dort beantragen. In der Regel betrifft dies Schülerinnen und Schüler der neuen 1. oder 5. Klassen mit einem Schul­weg ab zwei be­zie­hungs­wei­se drei Kilometer. Wer schon ein Ticket hat, keine neue Schule besucht und nicht umgezogen ist, hat es leicht: Bis zur 10. Klasse oder dem Erreichen von 15 Jahren werden Ver­bund­pass und Ticket in der Regel au­to­ma­tisch verlängert.

Für alle wichtig: Ver­bund­pass

Der Ver­bund­pass ist für alle Schulbesuchenden erforderlich, die mit einem Schü­ler­ti­cket un­ter­wegs sind. In VGNsmaxi – mein Schulportal können sich Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren oder deren Eltern mit einem be­ste­henden meinVGN-Account anmelden oder neu registrieren. An­schlie­ßend können sie den Antrag auf Ver­bund­pass bequem online einreichen. Voraussetzung ist ein Licht­bild sowie in manchen Fällen ein Schulnach­weis. Sobald der Antrag bearbeitet wurde, lässt sich der Pass he­run­ter­la­den und aus­dru­cken.

Kos­ten­frei­heit des Schul­wegs für Berechtigte

Un­ab­hän­gig vom Ver­bund­pass besteht für viele Schulbesuchende die Möglichkeit, ein kos­ten­loses Schü­ler­ti­cket zu er­hal­ten. Auch dieser Antrag kann über VGNsmaxi digital gestellt werden, wenn die zu­stän­dige Kommune schon angebunden ist. Dies erfährt man in den FAQ unter smaxi.vgn.de. Die angebundenen Städte und Land­kreise prüfen au­to­ma­tisch, ob ein An­spruch auf Kostenübernahme des Schul­wegs besteht – zum Beispiel bei einer Mindestentfernung von drei Kilometern zwischen Wohn­ort und Schule (für die Jahrgangsstufen 1–4 bereits ab zwei Kilometern) oder bei be­stimmten sozialen Kriterien wie mehreren Geschwistern. Wer Kos­ten­frei­heit beantragt, braucht keinen zu­sätz­lichen Antrag auf Ver­bund­pass stellen. Den Ver­bund­pass können smaxi-Nutzende nach der Bewilligung he­run­ter­la­den, das Ticket wird dann über die Schule, die Stadt oder das Landratsamt be­reit­ge­stellt.

Au­to­ma­tische Ver­län­ge­rung

Wer bereits im Schul­jahr 25/26 einen Ver­bund­pass und/oder ein kos­ten­freies Ticket hat, muss nicht neu beantragen. Bis 15 Jahre oder bis zur 10. Klasse wird das Ticket inklusive Ver­bund­pass au­to­ma­tisch verlängert. Voraussetzung ist, dass sich im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert hat, das heißt zum Beispiel die Schule und der Wohn­ort gleichgeblieben sind.

Mehr In­for­ma­ti­onen sowie die häufigsten Fragen und Voraussetzungen finden sich eben­falls unter smaxi.vgn.de.