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An städtische Ämter in Nürn­berg, Fürth oder Erlangen werden Sonderein­zel­fahr­karten (für Er­wach­se­ne und Kinder) ohne Preisaufdruck für die Preis­stufen A, B, C und K aus­ge­ge­ben. Sie sind aus­schließ­lich für eine kos­ten­lose Wei­ter­ga­be zu ver­wen­den. Großun­ter­neh­men können Sonderein­zel­fahr­karten ab einer Mindestabnahme von 400 Stück er­hal­ten.

Sonderein­zel­fahr­karten werden zum jeweiligen Mehr­fahr­ten­kar­tenpreis abgerechnet.

Im Übrigen gelten die Ta­rif­be­stim­mungen nach 5.1.1.