Bayern-Ticket (BT) und Bayern-Ticket Nacht (BTN)
Bis auf weiteres werden besondere Fahrscheine zum Festpreis als BT bzw. BTN unter folgenden Bedingungen ausgegeben.
8.1 Berechtigte, Teilnehmerzahl
Das Angebot kann genutzt werden von:
a) bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen
b) darüber hinaus können bis zu 3 Kinder im Alter zwischen 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden.
Kinder gemäß b) sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Personenzahl werden sie nicht gezählt.
Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt.
Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich.
Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten BT oder BTN muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein.
Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten BT oder BTN muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein.
8.2 Geltungsbereich
BT und BTN sind im gesamten Verbundgebiet des VGN gültig. Darüber hinaus berechtigen sie zur Fahrt bei allen kooperierenden Verkehrsunternehmen im entsprechenden Geltungsbereich.
8.3 Geltungsdauer
BT und BTN gelten an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar
BT
- Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3.00 Uhr des Folgetages
- Samstag und Sonntag sowie an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen sowie an Mariä Himmelfahrt (15. August) ab 0.00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3.00 Uhr des Folgetages
BTN
- Sonntag bis Donnerstag ab 18.00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 6.00 Uhr des Folgetages
- Freitag und Samstag sowie in der Nacht vor den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen und in der Nacht auf den 15. August (Mariä Himmelfahrt) ab 18.00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 7.00 Uhr des Folgetages
Soll die erste Fahrt zwischen 0.00 und 3.00 Uhr (Bayern-Ticket) bzw. 0.00 und 6.00 Uhr bzw. 7.00 Uhr (Bayern-Ticket Nacht) des Folgetages angetreten werden, muss das Bayern-Ticket bzw. Bayern-Ticket Nacht vor Beginn des Folgetages erworben werden.
Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Bayern-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Bayern-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
8.4 Sicherung gegen Missbrauch
BT und BTN sind nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname aller reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt – unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg – unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde.
Name und Vorname von „Familienkindern“ nach 9.1 b sowie Kindern bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen.
Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen sind an der dafür auf dem Ticket vorgesehenen Stelle vorzunehmen.
Beim (DB-)Online-Ticket zum Selbstausdruck ist der Name für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem vorzunehmen, für alle weiteren reisenden Personen an der dafür auf dem Ticket vorgesehenen Stelle.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
Die Übertragbarkeit eines BT oder BTN endet, soweit und sobald die Personendaten (Name und Vorname) gemäß obigen Ausführungen eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.
Durch nachträgliche Änderung der Eintragungen wird ein BT/BTN insoweit ungültig.
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist ohne gültige Fahrkarte.
8.5 Fahrscheine, Preise, Verkauf, Wagenklasse
BT und BTN werden sowohl für die 2. Wagenklasse als auch für die 1. Wagenklasse ausgegeben.
Es gelten am Fahrkartenautomaten und im Internetverkauf folgende Preise:
- BT 2. Klasse: für die 1. Person 29,00 €, für jede weitere Person 10,00 €
- BT 1. Klasse: für die 1. Person 41,50 €, für jede weitere Person 22,00 €
- BTN 2. Klasse: für die 1. Person 27,00 €, für jede weitere Person 7,00 €
- BTN 1. Klasse: für die 1. Person 38,50 €, für jede weitere Person 18,00 €
Im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) wird ein Zuschlag in Höhe von 2,– € auf den Gesamtpreis des Tickets verlangt.
Die Zuschlagfahrkarte 1. Klasse zu BT/BTN gilt nur in Verbindung mit einem gültigen BT/BTN. Die aufgedruckte Personenanzahl auf der Zuschlagfahrkarte 1. Klasse zu BT/BTN muss mit der aufgedruckten Personenanzahl des dazu gehörigen BT/BTN identisch sein.
Aus bestimmten Anlässen können Bayern-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als „unverkäuflicher Freifahrschein“ gekennzeichnet.
8.6 Fahrradmitnahme
Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb des VGN stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen gemäß "Bedingungen für die Mitnahme von Fahrrädern in Verkehrsmitteln des VGN".
8.7 Erstattung und Umtausch
Bei BT und BTN sind Erstattung und Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen. Bei BT und BTN sind Erstattung und Umtausch des Entgelts für den Übergang von der 2. in die 1. Wagenklasse grundsätzlich ausgeschlossen.
Weitere Informationen zu diesem Fahrscheinangebot finden Sie bei der Deutschen Bahn AG.