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Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit meinVGN

Die Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg GmbH legt Wert darauf, ihren Service „meinVGN“ im Einklang mit der Bay­e­rischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) bar­ri­e­re­frei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit gilt für den Service „meinVGN“ unter „login.vgn.de“ sowie das Nutzerkonto unter „nutzerkonto.vgn.de

Erstellung dieser Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit

Diese Erklärung wurde am 12.04.2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer im März 2026 ausgeführten Testdurch­füh­rung. Die An­for­de­rungen werden regelmäßig geprüft und Verbesserungen werden durch­ge­führt.

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­de­rungen

Die An­for­de­rungen der Bar­ri­e­re­frei­heit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Bar­ri­e­re­frei­heit des Dienstes „meinVGN“ wurde durch eine interne Testdurch­füh­rung auf Grundlage der Bar­ri­e­re­freie-In­for­ma­ti­onstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Bay­e­rischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) unter Be­rück­sich­ti­gung der An­for­de­rungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 geprüft.

Die Web-Inhalte des Service „meinVGN“ der Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg sind teilweise vereinbar mit der BayEGovV. Sie erfüllt zu einem großen Teil die An­for­de­rungen der Bar­ri­e­re­freie-In­for­ma­ti­ons­technik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Die nicht bar­ri­e­re­freien Inhalte sind nachstehend auf­ge­listet.

Nicht bar­ri­e­re­freie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht voll­stän­dig bar­ri­e­re­frei:

  • Teilweise fehlerhafte semantische Struktur der Inhalte
    Überschriftenhierarchien sind nicht durchgängig korrekt umgesetzt oder fehlen stellenweise.
  • Eingeschränkte Nutzbarkeit mit Screenreadern
    Inhalte werden teilweise nicht in sinnvoller Rei­hen­fol­ge vorgelesen, doppelt aus­ge­ge­ben oder nicht korrekt interpretiert. Zudem sind nicht alle Bedienelemente eindeutig beschriftet.
  • Unzureichende Alternativtexte für grafische Inhalte
    Dekorative Grafiken sind nicht immer korrekt als solche ge­kenn­zeich­net.
  • Nicht bar­ri­e­re­freie Linktexte
    Einige Links sind nicht eindeutig beschriftet oder lassen ihren Zweck nicht klar erkennen.
  • Fehlende oder unzureichende Tastaturbedienbarkeit
    Nicht alle interaktiven Elemente sind voll­stän­dig über die Tastatur erreichbar oder folgen einer logischen Fokusrei­hen­fol­ge.
  • Unzureichende Kontrastverhältnisse einzelner Elemente
    Fokuszustände und Bedienelemente weisen teilweise nicht ausreichende Kontraste auf.
  • Formulare nicht voll­stän­dig bar­ri­e­re­frei
    Fehlermeldungen sind nicht immer ver­ständ­lich oder eindeutig zugeordnet. Zudem sind Beschriftungen und Zustände von Formularfeldern nicht in allen Fällen eindeutig erkennbar.
  • Fehlende al­ter­na­ti­ve Zugangswege zu Inhalten
    Für einzelne Inhalte oder Funktionen stehen nicht immer mehrere Navigationsmöglichkeiten zur Ver­fü­gung

Feedback und Kon­taktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Bar­ri­e­re­frei­heitsan­for­de­rungen können direkt hier mitgeteilt werden unter webmaster@vgn.de.

In­for­ma­ti­onen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalten können Sie eben­falls unter webmaster@vgn.de einholen. Zu­stän­dig für die bar­ri­e­re­freie Zugänglichkeit und die Bearbeitung im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg GmbH
Rothen­burger Straße 9
90443 Nürn­berg

Durchsetzungsver­fah­ren

Bleibt Ihre Anfrage in­ner­halb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle (Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der An­for­de­rungen an die Bar­ri­e­re­frei­heit zu stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der In­ter­net­sei­te erforderlich sind.

Antrag online stellen: Antrag auf die Prüfung der Einhaltung der An­for­de­rungen an die Bar­ri­e­re­frei­heit

Oder wenden Sie sich an die folgende Adres­se:

Kon­taktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienst­leis­tungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für bar­ri­e­re­freie In­for­ma­ti­onstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Homepage: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html