29. März 2010

TagesTickets gelten an Ostern zweimal zwei Tage lang

Wer an Ostern einen Ausflug mit öf­fent­lichen Ver­kehrs­mit­teln un­ter­neh­men möchte, kann die TagesTickets des Ver­kehrs­ver­bundes Groß­raum Nürn­berg (VGN) wahlweise am Sams­tag und Sonn­tag (3./4. April) oder Sonn­tag und Mon­tag (4./5. April) nutzen, also jeweils zwei Tage lang.

Regulär gelten die VGN-TagesTickets für einen Tag oder ein ganzes Wo­chen­en­de. Folgt auf einen Sonn­tag ein Fei­er­tag, so wird auch dieser in die Zwei-Tage-Re­ge­lung einbezogen. Am Kar­frei­tag gelöste Tickets sind nur für diesen Tag gültig.

 

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