An städtische Ämter in Nürn­berg, Fürth oder Erlangen werden Sonderein­zel­fahr­karten (für Er­wach­se­ne und Kinder) ohne Preisaufdruck für die Preis­stufen A, B, C und K aus­ge­ge­ben. Sie sind aus­schließ­lich für eine kos­ten­lose Wei­ter­ga­be zu ver­wen­den. Großun­ter­neh­men können Sonderein­zel­fahr­karten ab einer Mindestabnahme von 400 Stück er­hal­ten.

Sonderein­zel­fahr­karten werden zum jeweiligen Mehr­fahr­ten­kar­tenpreis abgerechnet.

Im Übrigen gelten die Ta­rif­be­stim­mungen nach 5.1.1.

Cookie-Einstellungen

Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben verschiedene Funktionen.
 
Die Einwilligung in die Verwendung der nicht notwenigen Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 
Zur Teilnahme an Gewinnspielen müssen die notwendigen Cookies aktiviert sein. Weitere Informationen finden sie im Datenschutz.

Notwendige Cookies