Navigation überspringen

Tickets: Fragen & Antworten zu den VGN-TagesTickets

In dieser Rubrik werden Ihnen spezielle Fragen zum TagesTicket Plus und zum TagesTicket Solo beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns eine Mail!


Nein. Das TagesTicket ist – wie in vielen anderen deutschen Ver­kehrs­ver­bün­den – an einem Tag oder Wo­chen­en­de gültig, nicht 24 Stunden ab Kaufdatum.

An Wochentagen also ab 0 Uhr (Beginn des neuen Tages) bis ca. 3 Uhr nachts am Fol­ge­tag (inklusive Nightliner-Verkehr).
Beispiel: Das TagesTicket ist gültig am Mitt­woch 1.6.2016 ab 0 Uhr bis 2.6.2016 um 3 Uhr.

Ein am Sams­tag gekauftes Ticket gilt ent­spre­chend ab Sams­tag 0 Uhr bis Mon­tag 3 Uhr.

Ein TagesTicket – bei­spiels­wei­se der Preis­stufe 4 – gilt vom Start­ort aus gesehen nur in eine Rich­tung. Und zwar genau für 4 Ta­rif­zo­nen, die im Falle dieses Beispiels durch die Preis­stufe 4 abgebildet werden.

Mittlerweile wird bei fast allen Au­to­maten und beim Onlinekauf nicht nur der Start­ort, sondern auch der Ziel­ort auf­ge­druckt. Damit ist der Gel­tungs­be­reich eindeutig definiert.

Ja! Die Tickets gelten bis 3 Uhr des Fol­ge­tags bzw. bis zum Be­triebs­schluss des Night­liner­ver­kehrs. Wann der fahr­plan­mä­ßig erste bzw. letzte Bus fährt, ist den Fahrplänen der einzelnen Linien zu entnehmen.

Beispiel: Ein Nightliner, der am Sams­tag um 4 Uhr morgens fährt, zählt aus betrieblicher Sicht noch zum Vortag. Er kann also genutzt werden. Auch Züge, die bei­spiels­wei­se um 0:30 Uhr abfahren, dürfen noch genutzt werden.

Jede der maximal 6 möglichen Per­so­nen kann durch ein Fahrrad ersetzt werden. Eine gängige Kombination wären bei­spiels­wei­se 2 Er­wach­se­ne, 1 Kind (bis ein­schließ­lich 17 Jahre) und 3 Fahr­räder.

Bitte beachten Sie: Fahr­räder bis ein­schließ­lich 20 Zoll oder Klappräder werden im VGN generell kos­ten­los befördert. Daher ginge bei einem TagesTicket Plus auch die Kombination 2 Er­wach­se­ne, 2 Kinder bis 17 Jahre, zwei "normale" Fahr­räder, ein Klapprad plus ein Kinderfahrrad bis 20 Zoll. Mehr zur Fahr­rad­mit­nah­me.

Nein. Es gelten lediglich die allgemeinen Aus­schluss­zeiten be­stimmter Ver­kehrs­mit­tel wie z.B. bei der S-Bahn. Mehr zur Fahr­rad­mit­nah­me.