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Tickets: Fragen & Antworten zu den Wert­mar­ken Schü­ler/Aus­bil­dung

In dieser Rubrik beantworten wir Ihnen spezielle Fragen zu den Wochen- und Mo­nats­wert­mar­ken im VGN. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns eine Mail!


 

Per­so­na­li­sierte Monatswert­mar­ken, die beim Kauf Name und Vorname enthalten, können ein­ma­lig gegen ein Entgelt von 10,- Euro neu aus­ge­stellt werden. Bei Verlust von nicht-per­so­na­li­sierten (enthält beim Kauf keinen Namen und Vornamen) Wochen- und Mo­nats­wert­mar­ken im Aus­bil­dungs­ver­kehr wird kein Ersatz geleistet.
 
Tipp: Über die App VGN Fahrplan & Tickets kannst du ein HandyTicket kaufen, das ist per­so­na­li­siert und im Account hinterlegt. Das kannst du nicht verlieren.

 

Der Wunsch nach günstigeren Preisen im öf­fent­lichen Nah­ver­kehr (ÖPNV), insbesondere für Schüler, die ja über kein eigenes Einkommen verfügen, ist zwar ver­ständ­lich, jedoch ist der ÖPNV grund­sätz­lich nicht kostendeckend zu betreiben. Städte und Land­kreise müssen die jährlichen Defizite in Mil­li­onenhöhe ausgleichen. Höhere Einnahmenverluste der Ver­kehrs­un­ter­neh­men durch günstigere Fahr­scheine hätten eben­falls die Kommunen zu tragen. Um die öf­fent­lichen Haushalte nicht weiter zu belasten, ist es leider unvermeidlich, die Nutzer an der Finanzierung des ÖPNV zu beteiligen. Die Al­ter­na­ti­ve wären Ein­schrän­kungen beim Ver­kehrs­an­ge­bot, was im Sinne der Bevölkerung vermieden werden soll.

Die Kosten für den Betrieb der mehr als 700 Linien im VGN zum Beispiel beim Per­sonal (Tarifabschlüsse), bei Energie und Treibstoffen sowie auch bei Fremdleistungen, Versicherungen, Betriebsmitteln steigen von Jahr zu Jahr. Die Ver­kehrs­un­ter­neh­men haben in den vergangenen Jahren ihre Einsparpotentiale bereits ausgeschöpft, bei den kommunalen Ver­kehrs­un­ter­neh­men musste das Fahrper­sonal sogar spürbare Einschnitte bei den Löhnen hinnehmen.

Die Schü­ler­mo­nats­kar­ten sind im Übrigen im Vergleich zu normalen Mo­nats­kar­ten (im VGN: Solo 31) bereits um ca. 25 % rabattiert. Die den Ver­kehrs­un­ter­neh­men durch die Rabattierung entstehenden Mindereinnahmen werden durch ge­setz­liche Re­ge­lungen gem. § 45a Per­so­nen­be­för­de­rungs­ge­setz (PBefG) teilweise ausgeglichen.

Von Ebermannstadt nach Forch­heim gilt Tarifstufe 3+T (drei ganze plus eine Teil­zo­ne). Dieses Teil­stück muss natürlich nicht mitbezahlt werden, dafür hast du ja bereits eine Fahr­kar­te. Du kannst dir bis Nürn­berg ein An­schluss­fahr­karte kaufen.

Die Berechnung geht fol­gen­der­ma­ßen:
Von Ebermannstadt nach Nürn­berg gilt Tarifstufe 10+T (= Preis­stufe 10). Davon wird die Anzahl der für die Ge­samt­stre­cke vorhandenen Zo­nen abgezogen, al­ler­dings ohne das »+T«. 10 minus 3 ergibt 7. Du musst also eine An­schluss­fahr­karte der Preis­stufe 7 am Au­to­maten in Ebermannstadt lösen. Alternativ kannst du auch 7 Felder der 10er-Strei­fen­kar­te stem­peln oder ganz ein­fach über den VGN On­line­shop oder die App »VGN Fahrplan & Tickets« ein HandyTicket lösen.

Weitere Infos zur An­schluss­fahr­karte findest du hier oder in der An­schluss­fahr­karten-Auskunft.

Bitte löse einen Ein­zel­fahr­schein der Preis­stufe 2. Am ein­fachsten geht das mit einem HandyTicket – er­hält­lich im VGN On­line­shop und in der App »VGN Fahrplan & Tickets«. Alle Infos zur An­schluss­fahr­scheinre­ge­lung im VGN gibt es hier.