Steckbrief

Steckbrief

Ticket-Steck­brief

Per­so­nen

1 Per­son

Gel­tungs­dauer 1 Jahr
Mitnahme nein
Über­trag­bar nein
Ver­bund­pass / Zo­nen­karte

Ver­bund­pass Schülerinnen, Schüler und Aus­zu­bil­den­de not­wen­dig (ab 15 Jahre Bestätigung der Schule oder Aus­bil­dungs­stätte not­wen­dig)

 

Wichtig: Falls du ein HandyTicket möchtest, kannst du dieses über die App »VGN Fahrplan & Tickets«, »DB Navigator« oder »Nürn­bergMOBIL« kaufen. Der Vorteil: Das HandyTicket kannst du dir nochmal he­run­ter­la­den, wenn du das Handy verlieren solltest.

Bitte unbedingt beachten, in das Feld »Wer soll mit diesem Ticket fahren?« muss der Name des Nutzers ein­tra­gen werden.

Nicht nur für den Weg zur Schule oder Aus­bil­dungs­stätte, auch in der Frei­zeit oder den Ferien bist du mit dem 365-Euro-Ticket VGN täglich startklar.

Du kannst damit alle VGN-Ver­kehrs­mit­tel im ganzen Ver­bund­ge­biet nutzen: beliebig oft an 365 Tagen, für umgerechnet - sage und fahre - nur 1 € pro Tag!

Für den Kauf des 365-Euro-Ticket VGN benötigst du, je nach Ausgabeformat und Zahlungsweise, den kos­ten­losen »Ver­bund­pass Schüler und Aus­zu­bil­den­de«. Wann du einen separaten Ver­bund­pass benötigst findest du weiter unten.

Wichtig: Sowohl dein Wohn­ort als auch deine Schule oder Aus­bil­dungs­stätte müssen sich im VGN-Ver­bund­raum befinden.

Hier erfährst du, wie du den »Ver­bund­pass Schülerinnen, Schüler und Aus­zu­bil­den­de« beantragen kannst.

In­for­ma­ti­onen zum bay­e­rischen Er­mä­ßi­gungsticket für Azubis, Stu­die­rende und Frei­wil­li­gen­dienstleistende.

Gültigkeit

Das 365-Euro-Ticket VGN gilt

  • nur zusammen mit dem »Ver­bund­pass Schülerinnen, Schüler und Aus­zu­bil­den­de« (Achtung: bei manchen elek­tro­nischen Tickets ist der Ver­bund­pass integriert),
  • nur für die Per­son, auf die der Ver­bund­pass aus­ge­stellt ist,
  • für ein ganzes Jahr,
  • in allen Ver­kehrs­mit­teln wie Bussen, Re­gi­o­nal­zügen, Tram, U- und S-Bahnen
  • im Zug in der 2. Klasse,
  • un­ab­hän­gig der eingetragenen Ta­rif­zo­nen im ge­samten Ver­bund­ge­biet für beliebig viele Fahrten.

Das 365-Euro-Ticket VGN gilt nicht

  • im Zug in der 1. Klasse,
  • in zu­schlag­pflich­tigen Zügen, z. B. IC oder ICE (auch nicht gegen Aufpreis),
  • in Fernbussen,
  • für Hunde und Fahr­räder.

Ticketkauf

So er­hältst du das 365-Euro-Ticket VGN

… mit monatlicher Zahlung

digital im »VGN On­line­shop« Bei Kauf im VGN On­line­shop, Anzeige als HandyTicket in der App »VGN Fahrplan & Tickets« oder »Nürn­bergMOBIL«
analog im »VGN On­line­shop« Bei Kauf im VGN On­line­shop als Chipkarte im Postversand
digital in der App »DB Navigator« Bei Kauf im DB Navigator oder DB On­line­shop, nutzbar als HandyTicket
im VAG KundenCenter Ausgabe als Chipkarte oder als HandyTicket
im On­line­shop der infra fürth Als Chipkarte im Postversand

Hinweis: Bei Tickets mit monatlicher Zahlung ist kein separater Ver­bund­pass not­wen­dig, da die Merkmale des Ver­bund­passes im Ticket integriert sind. Die Be­rech­ti­gungsprüfung erfolgt während des Kaufprozesses. Ein separates Mitführen eines Ver­bund­passes ist somit nicht not­wen­dig.

… mit Einmalzahlung

digital in der App »VGN Fahrplan & Tickets« Als HandyTicket
digital in der App  »Nürn­bergMOBIL« Als HandyTicket

im »VGN On­line­shop«

Als Papierticket im Postversand

analog im Servicecenter der infra fürth

Als Papierticket

digital im On­line­shop der infra fürth

Als Chipkarte

analog am Fahr­kar­ten-Au­to­maten

Als Papierticket

analog beim Busfahrper­sonal (nur im Re­gi­o­nal­ver­kehr)

Als Papierticket

analog in den VGN-Kun­den­bü­ros und Ver­kaufs­stel­len

Als Papierticket

Hinweis: Bei Tickets mit Einmalzahlung ist das Mitführen eines separaten Ver­bund­passes not­wen­dig. Welche Tickets das sind finden Sie in unseren FAQ.

Berechtigte

Du kannst das 365-Euro-Ticket VGN kaufen, wenn du

  1. schul­pflich­tig und unter 15 Jahre bist.
    Nach Vollendung des 15. Le­bens­jahres (= ab 15. Ge­burts­tag) gilt folgender berechtigter Per­so­nenkreis (Ziffer 2 bis 9):

  2. Schülerin oder Schüler einer öf­fent­lichen, staat­lich genehmigten oder staat­lich an­er­kannten privaten allgemeinbildenden Schule, einer berufsbildenden Schule oder einer Einrich­tung des zweiten Bil­dungs­wegs bist. 
    Achtung:  Nicht berechtigt bist du als Schülerin oder Schüler einer Ver­wal­tungsakademie, Volkshoch­schu­le oder Landvolkshoch­schu­le.

  3. eine private Schule oder sonstige Bildungseinrich­tung besuchst, die nicht unter Ziffer 2 fallen, sofern du aufgrund des Besuchs dieser Schule oder Bildungseinrich­tung von der Berufsschulpflicht befreit bist oder sofern der Besuch dieser Schule oder Bildungseinrich­tung nach dem Bundesaus­bil­dungsförderungsgesetz förderungsfähig ist.

  4. an einer Volkshoch­schu­le oder an einer anderen Einrich­tung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Re­al­schul­ab­schlusses besuchst.

  5. in einem Be­rufs­aus­bil­dungs­ver­hält­nis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehst. Oder wenn du in einer Einrich­tung au­ßer­halb der betrieblichen Be­rufs­aus­bil­dung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Hand­werks­ord­nung, ausgebildet wirst.

  6. einen staat­lich an­er­kannten Be­rufs­vor­be­rei­tungs­lehr­gang besuchst (keine beruflichen Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men, Wie­der­ein­glie­de­rungs­maß­nah­men, Integrations- oder Sprach­kurse).

  7. ein Pflichtpraktikum oder –volontariat im Rahmen deiner staat­lich geregelten Aus­bil­dung (nicht: Studium) nach den für dich geltenden Be­stim­mungen machst.

  8. Be­am­ten­an­wär­terin oder -anwärter des ein­fachen und des mittleren Dienstes bist oder du durch ein Praktikum oder den Besuch eines Ver­wal­tungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als Be­am­ten­an­wär­terin oder -anwärter des ein­fachen und mittleren Dienstes erwirbst, sofern du keinen Fahrtkostenersatz von der Ver­wal­tung er­hältst.

  9. an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, am Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst oder ver­gleich­baren sozialen Diensten teilnimmst.

Du kannst das 365-Euro-Ticket VGN nicht kaufen, wenn du

  • studierst und an einer Hoch­schu­le im­ma­tri­ku­liert bist (auch wenn du Be­am­ten­an­wär­terin oder -anwärter der 3. Qua­li­fi­ka­ti­ons­ebe­ne bist)
  • ein Pflichtpraktikum oder –volontariat im Rahmen deines Studiums machst.

Wenn das Ticket für dich kos­ten­los ist (Kostenträger)

  • Wenn für dich die Kos­ten­frei­heit des Schul­wegs gilt und der Kostenträger das Ticket berechtigten Schülerinnen und Schülern zur Ver­fü­gung stellt, er­hältst du das 365-Euro-Ticket VGN ab 1. Sep­tem­ber über deine Schule.
  • Es ist dann gültig vom 1. Sep­tem­ber bis 31. Au­gust des Folgejahres.

Wenn du das Ticket selbst bezahlst (Selbst­zah­ler)

  • Wenn du das Ticket selbst kaufst, kannst du den Startmonat frei wählen und es das ganze Jahr über kaufen

Verbundpassantrag

Be­stell­schein Ver­bund­pass

Be­stell­schein Ver­bund­pass Schülerinnen, Schüler und Aus­zu­bil­den­de zum He­run­ter­la­den
Für die Neu­aus­stel­lung, Er­satz­aus­stel­lung, Ver­län­ge­rung von Verbundpässen als Be­rech­ti­gung für Schü­ler­wert­mar­ken und das 365-Euro-Ticket VGN. (© VGN GmbH)

FAQ

FAQ

Schüler-Kostenträger und Schüler-Selbst­zah­ler haben im Rahmen der Ver­bund­raumer­wei­te­rung ein­ma­lig und zeit­lich befristet die Möglichkeit, die Wert­mar­ken für das 365-Euro-Ticket VGN anteilig für die Monate Ja­nu­ar bis Au­gust 2024 zu er­wer­ben.

Für die Schüler-Selbst­zah­ler mit 365-Euro-Ticket VGN wird diese Re­ge­lung über einen Er­stat­tungsprozess abgebildet, der wie folgt aussieht:

  • Aus­schließ­lich Er­stat­tung von 365-Euro-Tickets mit Einmalzahlung (Papierticket) aus dem Ver­triebs­weg DB-Au­to­mat und per­so­nenbedienter Verkauf DB (d.h. die Er­stat­tung von VGN 365-Euro-Tickets aus dem DB Navigator ist hier nicht möglich)
  • Er­stat­tung der 365-Euro-Tickets für Selbst­zah­ler Schüler in den DB-Reisezentren im VGN Gebiet
  • Er­stat­tungen im DB Reisezentrum somit nur für 365-Euro-Tickets, die bei der DB über die o.g. Kanäle aus­ge­ge­ben wurden
  • Der anteilige Gül­tig­keitszeitraum bezieht sich auf die Monate Ja­nu­ar bis Au­gust 2024. Ein reduzierter Gül­tig­keitszeitraum z.B. Fe­bru­ar – Au­gust 2024 ist nicht möglich.
  • Eine Er­stat­tung ist nur bis ein­schließ­lich 30.09.2024 möglich
  • Zur Er­stat­tung müssen folgende Unterlagen mit­ge­bracht werden:
  • VGN 365-Euro Papierticket (wird eingezogen) Kaufquittung / Kaufbeleg
  • Be­rech­ti­gung (Ver­bund­pass)

Hinweis: In den DB-Reisezentren im VGN-Er­wei­te­rungsgebiet können die 365-Euro-Tickets VGN bereits ab dem 1.12.2023 verkauft werden können. Leistungskatalog und Verbundpässe liegen zu diesem Zeitpunkt vor.

Bei Verlust eines per­so­na­li­sierten (enthält beim Kauf Name und Vorname) 365-Euro-Ticket VGN kann dieses ein­ma­lig gegen ein Entgelt von 10,- Euro für die restliche Gel­tungs­dauer neu aus­ge­stellt werden. Bei Verlust von nicht-per­so­na­li­sierten (enthält beim Kauf keinen Namen und Vornamen) 365-Euro-Tickets VGN wird kein Ersatz geleistet.

Tipp: Über die App VGN Fahrplan & Tickets kannst du ein HandyTicket kaufen, das ist per­so­na­li­siert und im Account hinterlegt. Das kannst du nicht verlieren.

Wenn du nach­wei­sen kannst, dass du aus dem VGN-Gebiet weggezogen bist, er­hältst du die Kosten auf Wunsch anteilig erstattet. Du be­kommst einen Euro pro nicht genutztem Kalendertag. In allen anderen Fällen können wir den Ti­cket­preis leider nicht erstatten.

Für die Bezugsbe­rech­ti­gung sind die Ta­rif­be­stim­mungen des VGN-Ge­mein­schafts­ta­rifs ausschlaggebend. Ob du berechtigt bist oder nicht hängt von der Art deiner Aus­bil­dung ab. In manchen Fällen ist die Zuordnung einer Bildungseinrich­tung nicht pauschal möglich.

Wenn du zu einer der oben genannten Per­so­nengruppen gehörst, kannst du das Ticket kaufen. Deine Bildungseinrich­tung muss verbindlich be­stä­ti­gen, dass deine Angabe im Be­stell­schein richtig ist. Wenn du dir nicht sicher bist, frage am besten bei deiner Bildungseinrich­tung nach, ob sie zu einer der oben genannten Einrich­tungen gehört.

Die App »VGN Fahrplan & Tickets« muss auf dem Handy Ihres Kindes installiert sein.

Wenn Ihr Kind unter 16 Jahre ist:

Melden Sie sich mit Ihren Daten an, kaufen das Ticket nachdem Sie ein Zah­lungs­mit­tel hinterlegt haben und geben als Ticketnutzer den Namen Ihres Kindes an. Das gekaufte 365-Euro-Ticket VGN ist im Account gespeichert und bei Kontrollen verfügbar.
Falls Sie das Zah­lungs­mit­tel löschen lassen möchten, schreiben Sie bitte eine kurze Mail an unseren Zahlungsdienstleister paymentsupport@logpay.de

Wenn Ihr Kind 16 Jahre oder älter ist:

Ab 16 Jahre kann Ihr Kind einen eigenen Account erstellen und das Ticket selbst kaufen. Wenn Sie es als Eltern bezahlen möchten, können Sie Ihr eigenes Zah­lungs­mit­tel in der App auf dem Handy Ihres Kindes hinterlegen.
Falls Sie das Zah­lungs­mit­tel löschen lassen möchten, schreiben Sie bitte eine kurze Mail an unseren Zahlungsdienstleister paymentsupport@logpay.de

Alternativ können Sie das 365-Euro-Ticket VGN mit monatlicher Zahlweise als HandyTicket in der App »DB Navigator« oder »Nürn­bergMOBIL« kaufen.

Per­so­nen, die nach­weislich in einem Be­rufs­aus­bil­dungs­ver­hält­nis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Per­so­nen, die in einer Einrich­tung au­ßer­halb der betrieblichen Be­rufs­aus­bil­dung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Hand­werks­ord­nung, ausgebildet werden sind bezugsberechtigt. Das heißt, Per­so­nen, die ein duales Studium absolvieren aber auch unter eine der o.g. Kategorien fallen, können das 365-Euro-Ticket VGN für die Dauer der Aus­bil­dung nutzen.

Das 365-Euro-Ticket VGN gilt ab Gül­tig­keits­beginn ein Kalenderjahr, jedoch maximal so lange wie die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Sobald dein Ver­bund­pass nicht mehr gültig ist, darfst du auch das 365-Euro-Ticket VGN nicht mehr nutzen. Eine anteilige Verrechnung des Kaufpreises ist in diesen Fällen nicht möglich bzw. aus­schließ­lich dann, wenn du nach­weislich aus dem Ver­bund­ge­biet weggezogen bist.

Ein separater Ver­bund­pass ist nur bei Tickets nötig, welche in einem Betrag bezahlt wurden. Dies ist über folgende Wege möglich:

  • Apps „VGN Fahrplan & Tickets“, „DB Navigator“ oder „Nürn­bergMOBIL“.
  • VGN On­line­shop
  • Kun­den­bü­ros/Ver­kaufs­stel­len
  • Fahr­aus­weis­au­to­maten
  • Busfahrper­sonal

Bei folgenden Tickets sind die Merkmale des Ver­bund­passes bereits im Ticket integriert:

  • HandyTicket mit monatlicher Bezahlung aus der App „DB Navigator“ und dem „DB-On­line­shop“
  • HandyTicket mit monatlicher Bezahlung bei Be­stel­lung über den „VGN On­line­shop“ und Anzeige des HandyTickets in den Apps „VGN Fahrplan & Tickets“ und „Nürn­bergMOBIL“
  • Papierticket (Butterfly-Ticket) mit monatlicher Bezahlung aus dem „VGN On­line­shop“
  • Chipkarte der infra fürth mit monatlicher Bezahlung

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