Steckbrief

Steckbrief

Ticket-Steck­brief: Se­mes­ter­ti­cket Ba­sis­kar­te

Per­so­nen

1 Per­son

Gel­tungs­dauer
  • Gilt das ganze Se­mes­ter
  • Gilt Mo.-Do. von 18 bis 6 Uhr des Fol­ge­tages und Fr. von 17 bis 6 Uhr des Fol­ge­tages
  • Gilt am Wo­chen­en­de und an Fei­er­tagen rund um die Uhr jeweils bis 6 Uhr des Fol­ge­tages
Mitnahme Nein
Über­trag­bar Nein
Ver­bund­pass / Zo­nen­karte Nicht not­wen­dig
Fahr­rad­mit­nah­me

Zu Gül­tig­keitszeiten der Ba­sis­kar­te können Stu­die­rende in U-Bahnen, Stra­ßen­bahnen und Bussen in den Ta­rif­zo­nen 100, 200, 300, 400 (Nürn­berg, Fürth und Erlangen) kos­ten­los ihr Fahrrad mit­neh­men.

Ticket-Steck­brief: Se­mes­ter­ti­cket Zu­satz­kar­te

Per­so­nen

1 Per­son

Gel­tungs­dauer
  • Bis Ende Mai, danach Upgrade auf Deutschlandticket bis Se­mes­ter­en­de
  • Rund um die Uhr
Mitnahme Nein
Über­trag­bar Nein
VERBUNDPASS / ZONENKARTE Nicht not­wen­dig
Fahr­rad­mit­nah­me

Zu Gül­tig­keitszeiten der Ba­sis­kar­te können Stu­die­rende in U-Bahnen, Stra­ßen­bahnen und Bussen in den Ta­rif­zo­nen 100, 200, 300, 400 (Nürn­berg, Fürth und Erlangen) kos­ten­los ihr Fahrrad mit­neh­men.

Alle, die sich die Zu­satz­kar­te für das Som­mer­se­mes­ter 2023 kaufen, er­hal­ten beim Kauf einen Gutscheincode für ein kos­ten­loses Upgrade zum Start des Deutschland­tickets* am 01.05.2023. Damit be­kommst du ein reguläres Deutschlandticket, das bis zum Ende des Se­mes­ters gilt.

 

Viel Text, schon klar – aber Lesen lohnt sich!

Das Se­mes­ter­ti­cket des Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN) besteht aus zwei Karten. Die eine ist die Se­mes­ter­ti­cket Ba­sis­kar­te. Die andere ist die Se­mes­ter­ti­cket Zu­satz­kar­te. Mit Basis- und Zu­satz­kar­te kannst du richtig günstig mit den Öf­fent­lichen fahren. Außerdem genießt du noch eine ganze Reihe anderer Vorteile.

Zum Se­mes­ter­ti­cket ge­hö­ren die Ba­sis­kar­te und die Zu­satz­kar­te.

Das Se­mes­ter­ti­cket (Basis- und Zu­satz­kar­te) ist ein An­ge­bot für Stu­die­rende folgender Hoch­schu­len:

  • Friedrich-Alexander-Uni­ver­si­tät Erlangen-Nürn­berg (FAU),
  • Technische Hoch­schu­le Nürn­berg (TH Nürn­berg),
  • Evangelische Hoch­schu­le Nürn­berg (EVHN),
  • Hoch­schu­le für Musik Nürn­berg (HfM)

Für die Ba­sis­kar­te ist im Som­mer­se­mes­ter 2023 ein So­li­dar­bei­trag von 77 € zu entrichten. Die Zu­satz­kar­te ist zum Preis von 222 € er­hält­lich.

 

*vorbehaltlich der Re­ge­lung zum Deutschlandticket.

Gültigkeit

Mit dem Se­mes­ter­ti­cket (Basis- und Zu­satz­kar­te) kannst du im ganzen VGN-Ver­bund­ge­biet fahren

Das Se­mes­ter­ti­cket gilt

  • im ge­samten Ver­bund­ge­biet, in der 2. Klasse,
  • in allen Bahnen und Bussen des VGN (Re­gi­o­nal­zug R-Bahn, S-Bahn S-Bahn, U-Bahn U-Bahn, Tram Tram Stadt- und Re­gi­o­nal­bus Bus),
  • in Be­darfs­ver­kehren, z.B. dem AST (mit ent­spre­chendem Zuschlag),
  • zu Gül­tig­keitszeiten der Ba­sis­kar­te für Fahr­räder in den Ta­rif­zo­nen 100, 200, 300 und 400 - also in Nürn­berg, Fürth und Erlangen in U-Bahnen, Stra­ßen­bahnen und Bussen, jedoch nicht in Regional- und S-Bahnen.

Verlässt du mit dem Zug das VGN-Gebiet, musst du ab dem letzten VGN-Hal­te­bahn­hof eine normale Bahnfahr­kar­te lösen. Startest du au­ßer­halb des Ver­bund­ge­bietes, musst du bis zum ersten VGN-Hal­te­bahn­hof ein normales Zugticket lösen.

Das Se­mes­ter­ti­cket gilt nicht

  • in der 1. Klasse,
  • in zu­schlag­pflich­tigen Zügen, z. B. IC oder ICE (auch nicht gegen Aufpreis),
  • in Fernbussen,
  • für Hunde.

Basiskarte

Die Ba­sis­kar­te gilt abends und am Wo­chen­en­de

Die Ba­sis­kar­te hast du sowieso. Denn die bezahlen alle Stu­die­renden mit ihrem Stu­die­rendenwerksbeitrag.

Alle Stu­die­renden, die sich an einer der teil­neh­menden Hoch­schu­len ein­schrei­ben oder rück­mel­den, zahlen mit ihrem Stu­die­rendenwerksbeitrag au­to­ma­tisch einen So­li­dar­bei­trag zur Se­mes­ter­ti­cket Ba­sis­kar­te. Die Ba­sis­kar­te ist sozusagen die mobile Grund­ver­sor­gung, wenn du an einer der beteiligten Hoch­schu­len studierst.

Mobile Grund­ver­sor­gung – die Ba­sis­kar­te (Som­mer­se­mes­ter 2023) gilt:

  • nur für dich,
  • mon­tags bis don­ners­tags jeweils von 18:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Fol­ge­tages und frei­tags von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Fol­ge­tages,
  • sams­tags, sonn­tags und an Fei­er­tagen rund um die Uhr jeweils bis 6:00 Uhr des Fol­ge­tages.
  • Wenn du mon­tags bis don­ners­tags vor 18:00 Uhr und frei­tags vor 17:00 Uhr losfahren willst, löse bitte ein Ein­zel­ti­cket von der Ein­stiegs­hal­te­stel­le bis zu der ersten Hal­te­stel­le, die du nach 18:00 Uhr (mon­tags bis don­ners­tags) bzw. nach 17:00 Uhr (frei­tags) erreichst.
  • Das gleiche gilt natürlich, wenn du morgens erst nach 6:00 Uhr an deinem Ziel ankommst: Dann löst du bitte von der letzten Hal­te­stel­le, die du vor 6:00 Uhr erreichst, ein Ein­zel­ti­cket zu deinem Ziel.

Für die Ba­sis­kar­te ist im Som­mer­se­mes­ter 2023 ein So­li­dar­bei­trag von 77 € zu entrichten.

  • Die Rücker­stat­tung des So­li­dar­bei­trags nach Se­mes­ter­be­ginn ist nicht möglich. Das Ticket kann auch nach einer Ex­ma­tri­ku­la­ti­on bis zum Ende des laufenden Se­mes­ters genutzt werden.
  • Eine Befreiung vom So­li­dar­bei­trag ist nur unter besonderen Bedingungen und auf Antrag bei der zu­stän­digen Hoch­schu­le oder Einrich­tung möglich.

Die Ba­sis­kar­te gibt es nur als Print- und HandyTicket.

  • Du be­kommst die Ba­sis­kar­te im VGN On­line­shop, in der App VGN »Fahrplan & Tickets« oder in der App »Nürn­bergMOBIL«. Ob du das Ticket ausdruckst oder auf deinem Smart­phone speicherst: Die Ba­sis­kar­te ist in deinem Account gespeichert und somit »unverlierbar«.
  • Bei der Registrierung im VGN On­line­shop musst du deinen Namen, dein Ge­burts­da­tum und eine E-Mail-Adres­se angeben.
  • Damit sich kein Unberechtigter eine Ba­sis­kar­te herunterlädt, brauchen wir für den Download Namen, Ge­burts­da­tum und Ma­tri­kel­num­mer, um sie mit den Hochschuldaten ab­zu­glei­chen. Falls du sonst nichts im On­line­shop kaufst, kannst du statt der Pri­vat­adres­se auch die Hoch­schul­adres­se angeben.

Bitte hab mit der Ba­sis­kar­te immer den Perso dabei.
Hab bitte immer einen gültigen Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass (Stu­die­ren­den­aus­weis genügt nicht) dabei, damit wir bei Fahr­schein­kon­trol­len deine Identität über­prü­fen können.

Bezahlt hast du sie schon bei der Ein­schrei­bung bzw. Rück­mel­dung:

Zusatzkarte

Die Zu­satz­kar­te gilt rund um die Uhr

Die Zu­satz­kar­te kaufst du, wenn dir die Geltungszeiten der Ba­sis­kar­te nicht genügen

Die Ba­sis­kar­te gilt als mobile Grund­ver­sor­gung erst einmal nur abends und am Wo­chen­en­de. Die Zu­satz­kar­te hingegen gilt immer und macht das all-inclusive-rundum-sorglos-Se­mes­ter­ti­cket perfekt.

Mobiles rundum-sorglos-Paket – Die Zu­satz­kar­te gilt:

  • nur für dich, rund um die Uhr, 
  • bis Ende Mai – mit kostenneutralem Upgrade als Deutschlandticket bis zum Ende deines Se­mes­ters

Die Zu­satz­kar­te kostet 222 € im Som­mer­se­mes­ter 2023 und ist nur als App-HandyTicket er­hält­lich.

  • Du be­kommst die Zu­satz­kar­te in der App »VGN Fahrplan & Tickets« oder in der App »Nürn­bergMOBIL«. Und das Beste: Die Zu­satz­kar­te ist in deinem Account gespeichert und somit »unverlierbar«.
  • Für den Download der Zu­satz­kar­te brauchen wir Namen, Ge­burts­da­tum und Ma­tri­kel­num­mer, um sie mit den Hochschuldaten ab­zu­glei­chen.
  • Bezahlen kannst Du mit SEPA, Kre­dit­kar­te, PayPal, Google Pay und Apple Pay.
  • Wenn du die Zu­satz­kar­te kaufst, musst du die Ba­sis­kar­te nicht eigens he­run­ter­la­den. Dann dann haben wir deine Registrierungsdaten ja bereits bekommen und abgeglichen. Die Ba­sis­kar­te ist beim Kauf deshalb au­to­ma­tisch in der Zu­satz­kar­te enthalten.

Die Zu­satz­kar­te gibt es im Som­mer­se­mes­ter 2023 nicht am Au­to­maten, im Re­gi­o­nal­bus oder im On­line­shop. Denn nur als HandyTicket können wir ein Upgrade auf das Deutschlandticket umsetzen.

Bitte habe mit der Zu­satz­kar­te immer auch den Perso dabei.
Habe bitte immer einen gültigen Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass (Stu­die­ren­den­aus­weis genügt nicht) dabei, damit wir bei Fahr­schein­kon­trol­len deine Identität über­prü­fen können.

Die Zu­satz­kar­te in der App »VGN Fahrplan & Tickets« kaufen und Upgrade auf das Deutschlandticket er­hal­ten:

Semesterzeiten

Das Se­mes­ter­ti­cket gilt, solange an eurer Hoch­schu­le das Se­mes­ter läuft.

Die Ba­sis­kar­te gilt das ganze Se­mes­ter. Die Zu­satz­kar­te gilt bis Ende Mai. Von Anfang Mai bis Ende Sep­tem­ber kann das Deutschlandticket verwendet werden, das ohne Zu­zah­lung mit Gutscheincode, den ihr beim Kauf der Zu­satz­kar­te er­hal­ten habt, er­wer­ben könnt.

Geltungs­zeitraum Se­mes­ter­ticket

Friedrich-Alexander-Uni­ver­si­tät
Erlangen-Nürn­berg

TH Nürn­berg
Ev. Hoch­schu­le Nürn­berg
Hoch­schu­le für Musik Nürn­berg

WiSe 2022/23 01.10.2022 – 31.03.2023 01.10.2022 – 14.03.2023
SoSe 2023 01.04.2023 – 30.09.2023 15.03.2023 – 30.09.2023


Ab wann sind Basis- und Zu­satz­ti­cket in der Regel er­hält­lich?

  • Win­ter­se­mes­ter: ab 1.9. (Gül­tig­keits­beginn: 1.10.)
  • Som­mer­se­mes­ter: ab 1.3. (Gül­tig­keits­beginn: 15.3. bzw. 1.4.)

Wie lange steht das Ba­sis­ti­cket in der Regel zum Download bereit?

  • Bis zum letzten Tag des Win­ter­se­mes­ters: 14.3. (FH, EVHN, HfM) bzw. 31.3. (FAU)
  • Bis zum letzten Tag des Som­mer­se­mes­ters: 30.9.

Downloads

Nützliches zum Download

Zoom-Hintergründe
Lade dir das Hintergrundpaket zum Se­mes­ter­ti­cket herunter und wähle ein passendes Motiv für deine nächste Videokonferenz aus. (© elmografico)

FAQ

Eure häufigsten Fragen & unsere Antworten zum Se­mes­ter­ti­cket

Grund­sätz­liches

Für das Som­mer­se­mes­ter 2023 wird weiterhin ein Se­mes­ter­ti­cket mit Basis- und Zu­satz­kar­te bei den bisherigen Hoch­schu­len an­ge­boten. Es wurde zwischen VGN, Stu­die­rendenwerk und -vertretung vereinbart, dass die Zu­satz­kar­te in ein Deutschlandticket umgewandelt werden soll, sobald das Deutschlandticket eingeführt wurde. Dies ist nur möglich, wenn die Regularien des Deutschlandtickets dies erlauben. Leider ist es nicht möglich, Papiertickets auf Deutschlandtickets upzugraden. Deshalb wird die Zu­satz­kar­te für das Som­mer­se­mes­ter 2023 nur noch in digitaler Form an­ge­boten.

Der Freistaat Bayern hat angekündet, ein ermäßigtes Deutschlandticket zum Preis von 29 Euro für Stu­die­rende und Aus­zu­bil­den­de ab Sep­tem­ber anzustreben.

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Alle, die eine Zu­satz­kar­te kaufen, er­hal­ten nach dem Kauf einen Gutscheincode per Mail an ihre in der App hinterlegte E-Mailadres­se. Wer seine Zu­satz­kar­te bereits vor dem Vorverkaufsstart des Deutschlandtickets am 03.04.2023 gekauft hat, erhält den Gutscheincode zum 03. April.

Den Gutscheincode kannst du in der App »VGN Fahrplan & Tickets« einlösen und er­hältst ein Deutschlandticket, welches du ab dem 01.05.2023 deutsch­land­weit nutzen kannst. Der Code ist bis Se­mes­ter­en­de einlösbar, al­ler­dings ist das Deutschlandticket erst ab Einlösung nutzbar.

Da alle Se­mes­ter­ti­cket Zu­satz­kar­ten ihre Gül­tig­keit zum 31.05.2023 verlieren, ist es wichtig, dass du dein Upgrade möglichst bald durchführst.

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Der Stu­die­ren­den­aus­weis ist an den Hoch­schu­len in Erlangen und Nürn­berg grund­sätz­lich nur für hochschulinterne Zwecke ausgelegt, z.B. für die Bibliothek. Auch die Sicherheitsarchitektur dieses Ausweises ist nur für die internen Dienste bei den Hoch­schu­len ge­eig­net, nicht jedoch für ein Se­mes­ter­ti­cket.

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Nein, ein Ver­bund­pass ist weder für das Se­mes­ter­ti­cket Erlangen-Nürn­berg noch für die Se­mes­ter­ti­ckets Bam­berg oder Bayreuth not­wen­dig.

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Der So­li­dar­bei­trag ermöglicht den günstigen Ge­samt­preis. Als Gegenleistung kann das Ge­samtnetz zu Nebenzeiten genutzt werden. Ein So­li­dar­bei­trag, der auch Fahrten zu den Hauptzeiten ermöglicht, wäre deutlich teurer als die im derzeit gültigen Rechtsrahmen als kritisch definierte Wertgrenze.

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Nur schwer­be­hin­derte Stu­die­rende können auf Antrag befreit werden, wenn sie nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) An­spruch auf un­ent­gelt­liche Be­för­de­rung haben und das Beiblatt zum Ausweis für schwer­be­hin­derte Menschen mit der zugehörigen gültigen Wert­mar­ke vorlegen.

Auf Antrag können auch Stu­die­rende befreit werden, die an mehreren Hoch­schu­len ein­ge­schrie­ben und gem. Art. 95 Abs. 2 BayHSchG von der Zahlung von Beiträgen im Sinne von Art. 95 Abs. 2 und 3 BayHSchG befreit sind.

Der Antrag ist vor Fälligkeit bei der zu­stän­digen Hoch­schu­le bzw. Einrich­tung zu stellen.

Stu­die­rende können im Fall eines Auslandsse­mes­ters auf Antrag bei der eigenen Hoch­schu­le befreit werden.

 

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Download / Kauf / Zahlung

Name, Vorname und Ge­burts­da­tum werden für die Validierung mit der Hoch­schu­le be­nö­tigt.

Die Adressdaten sind für die Registrierung im VGN On­line­shop not­wen­dig. Aus technischen Gründen sind die Felder für die Adressdaten zwar Pflichtfelder, hier kann aber alternativ die Adres­se der jeweiligen Hoch­schu­le eingegeben werden. Erst beim Erwerb der Se­mes­ter­ti­cket Zu­satz­kar­te muss die tatsächliche Adres­se des Bestellers ergänzt werden.

Ihre per­so­nen­be­zo­genen Daten werden gemäß den geltenden Da­ten­schutzbe­stim­mungen verarbeitet und niemals an Dritte wei­ter­ge­ge­ben. 

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Der Preis der Zu­satz­kar­te beträgt für den Rest des Se­mes­ters 222 €, wer das Deutschlandticket ab Juni kauft zahlt für die verbleibenden vier Monate nur 196€ für die gleiche Leistung. Bei dem späteren Kauf muss al­ler­dings berück­sichtigt werden, dass dieses dann extra gekündigt werden muss und nicht zum Ende Sep­tem­ber au­to­ma­tisch ausläuft.

 

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Wenn Sie eine negative Bonität haben bzw. wenn Sie der Schufa nicht bekannt sind, ist kein SEPA-Last­schriftmandat möglich. Nutzen Sie bitte ein anderes Zah­lungs­mit­tel.

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Kontrolle

Zum Missbrauchsschutz. Bei anderen per­so­na­li­sierten Zeit­kar­ten gibt es einen Ver­bund­pass mit Licht­bild, mit welchem sich der jeweilige Nutzer eindeutig als Berechtigter legitimiert.

Mit dem Se­mes­ter­ti­cket Erlangen-Nürn­berg könnte aber – da dieses kein Foto beinhaltet – theoretisch auch jemand anderes fahren. Nur dem Namen nach kann schließ­lich nicht kontrolliert werden, ob das Ticket auch zum Stu­die­renden passt.

Als amtlicher Licht­bild­aus­weis zählen Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass. Kopien dieser Dokumente können leider nicht an­er­kannt werden. Auch ein Stu­den­ten­aus­weis zählt nicht als amtlicher Licht­bild­aus­weis!

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In diesem Fall gelten die gleichen Re­ge­lungen wie bei anderen vergessenen, aber zum Zeitpunkt der Kontrolle gültigen per­so­na­li­sierten Zeit­fahr­aus­weisen: Bei nachträglichem Nach­weis im Kundencenter reduziert sich das erhöhte Be­för­de­rungs­ent­gelt auf 7 €.

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Sonstiges

Eine Rücker­stat­tung des So­li­dar­bei­trags ist nach Se­mes­ter­be­ginn nicht mehr möglich.

Da das Ticket aber bereits bezahlt wurde, kann es auch nach einer Ex­ma­tri­ku­la­ti­on bis zum Ende des laufenden Se­mes­ters genutzt werden.

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Wenn das Se­mes­ter­ti­cket Erlangen-Nürn­berg im VGN On­line­shop gekauft wurde, kann man sich dort mit seinen Zugangsdaten einloggen und das Ticket erneut aus­dru­cken oder am Handy anzeigen lassen. Dies gilt für die Ba­sis­kar­te.

Da es die Zu­satz­kar­te im Som­mer­se­mes­ter nur als HandyTicket gibt, ist dieses »unverlierbar«.

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Nein. Für alle Se­mes­ter­ti­ckets gilt: Für eine weitere Per­son oder einen Hund muss zu allen Tageszeiten und allen Wochentagen ein separater Fahr­schein gelöst werden.

Hier gibt’s alle Infos zur Hundemitnahme.

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Das Se­mes­ter­ti­cket gilt nur für Fahrten mit den im ge­samten Ver­bund­ge­biet frei­ge­ge­benen Ver­kehrs­mit­teln in der 2. Klasse (Re­gi­o­nal­zug, S-Bahn, U-Bahn, Tram, Stadt- und Re­gi­o­nal­bus, Be­darfs­ver­kehr). Bei einer Fahrt nach au­ßer­halb des VGN-Gebiets muss somit zu­sätz­lich noch eine Bahnfahr­kar­te gekauft werden.

  • Bei Fahrten mit Zügen des Re­gi­o­nal­ver­kehrs aus dem Ver­bund­ge­biet nach Bahn­hö­fen au­ßer­halb des Ver­bund­ge­biets (sog. ausbrechender Verkehr) gelten Verbundfahr­scheine bis zum letzten Hal­te­bahn­hof des Zuges, der im Gel­tungs­be­reich des Verbundfahr­scheins liegt.
  • Bei Fahrten mit Zügen des Re­gi­o­nal­ver­kehrs von Bahn­hö­fen au­ßer­halb des Ver­bund­ge­biets nach Zielen im Ver­bund­ge­biet (sog. einbrechender Verkehr) gelten Verbundfahr­scheine ab dem ersten Hal­te­bahn­hof des Zuges, der im Gel­tungs­be­reich des Verbundfahr­scheins liegt.
  • Beispiel: Fahrt von Nürn­berg nach Kulmbach: Hält der Zug in Ramsenthal, reicht ein DB-Fahr­schein Ramsenthal - Kulmbach. Hält der Zug nach Bayreuth erst wieder in Neuenmarkt-Wirsberg, wird ein Fahr­schein ab Bayreuth bis Kulmbach be­nö­tigt.

Nach Upgrade auf das Deutschlandticket gilt dieses natürlich dann gemäß der Re­ge­lungen des Deutschlandtickets in ganz Deutschland.

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Um das Se­mes­ter­ti­cket an einer Hoch­schu­le einführen zu können, muss diese zunächst vom Stu­den­ten­werk voll betreut werden. Dann kann sich die Stu­die­ren­den­ver­tre­tung oder die Hochschulleitung für die Einführung des Se­mes­ter­ti­ckets einsetzen und ggf. eine Abstimmung durch­füh­ren. Die Mehrheit der Stu­die­renden müsste dazu bereit sein, ihr heutiges Ticket aufzugeben und verpflichtend einen u. U. auch deutlich höheren Se­mes­terbeitrag zu zahlen.

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Bitte lösen Sie einen Ein­zel­fahr­schein von der Ein­stiegs­hal­te­stel­le bis zu der ersten Hal­te­stel­le, die der Bus/Zug etc. ab 17 Uhr erreicht.

Beispiel:
S-Bahn von Nürn­berg nach Erlangen
Abfahrt Nürn­berg: 16:49 Uhr
Abfahrt Fürth Klinikum: 17:00 Uhr
Ankunft Erlangen: 17:13 Uhr

Zu lösen ist ein Ein­zel­fahr­schein Preis­stufe A für die Fahrt von Nürn­berg Hbf nach Fürth Klinikum. Ab Fürth Klinikum (17 Uhr) gilt das Ba­sis­ti­cket.

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