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Struktur und Ent­schei­dungsgremien des VGN

Auf­ga­ben­träger, Ver­kehrs­un­ter­neh­men, Ver­bund­ge­sell­schaft

Der Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg ist ein Zu­sam­men­schluss von Auf­ga­ben­trägern für den ÖPNV und Ver­kehrs­un­ter­neh­men. Das Ent­schei­dungsgremium der Auf­ga­ben­träger ist der Grund­ver­trags-Ausschuss (GA), das Gremium der in der Ver­bund­ge­sell­schaft zu­sam­men­ge­schlos­senen Ver­kehrs­un­ter­neh­men ist die Ge­sell­schafter­ver­samm­lung (GV). Bei wichtigen Verbundent­schei­dungen (zum Beispiel zum VGN-Tarif) gilt das Prinzip der Einstimmigkeit.

Auf­ga­ben­träger

Auf­ga­ben­träger für den allgemeinen ÖPNV sind nach Artikel 8 des Bay­e­rischen ÖPNV-Gesetzes (BayÖPNVG) die kreis­freien Städte und Land­kreise. Die Auf­ga­ben­träger­schaft für den SPNV liegt gemäß Artikel 15 BayÖPNVG beim Freistaat Bayern. Im Grund­ver­trags-Ausschuss (GA) des VGN sind neben dem Freistaat Bayern zehn kreis­freie Städte sowie 22 Land­kreise vertreten.

Als operatives Organ der Auf­ga­ben­träger ko­or­di­niert der Zweck­ver­band Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (ZVGN) die Zu­sam­men­arbeit der Städte und Land­kreise. Bei der Ver­kehrs­pla­nung kommt ihm die Auf­ga­ben­träger­schaft für den über­grei­fenden regionalen Bus­ver­kehr zu. Gemäß § 4 seiner Satzung wirkt er an der SPNV-Planung des Freistaats mit und sichert die Interessen der Region beim Bahnan­ge­bot i. S. d. Artikel 18 BayÖPNVG.

Ver­kehrs­un­ter­neh­men

Die Zu­stän­digkeit für die unternehmerischen und betrieblichen Belange verbleibt nach dem Grund­ver­trag bei den Ver­kehrs­un­ter­neh­men. Oberstes Ent­schei­dungs­organ ist die Ge­sell­schafter­ver­samm­lung der VGN GmbH. In ihr sind neben der DB Regio AG und ihrem Re­gi­o­nal­bus­un­ter­neh­men Om­ni­bus­ver­kehr Franken GmbH (OVF) die lokalen Ver­kehrs­un­ter­neh­men von Nürn­berg (VAG), Fürth (infra), Erlangen (ESTW), Schwabach (Stadt­ver­kehr Schwabach), Bayreuth (Stadt­wer­ke Bayreuth) und Bam­berg (STWB) vertreten. Der Ge­sell­schaf­ter­kreis wird noch um die Gesellschaft Privater Verkehrs­un­ter­neh­men (GPV) und die Gesellschaft kommunaler Ver­kehrs­un­ter­neh­men (GkV) erweitert. Basis der Zu­sam­men­arbeit bildet der Ge­sell­schafts­vertrag, in ihm werden die Aufgaben der VGN GmbH in Abgrenzung zu den Aufgaben der Ge­sell­schaf­ter konkretisiert.

Aufgaben der VGN GmbH

Die VGN GmbH nimmt im Auftrag ihrer Ge­sell­schaf­ter sowie des GA und des ZVGN Aufgaben des ÖPNV wahr. Dazu ge­hö­ren vor allem die Fort­ent­wick­lung des Ge­mein­schafts­ta­rifs, die Ein­nah­men­auf­tei­lung, Mar­ke­ting­maß­nah­men für den Ver­bund­ver­kehr, die Durch­füh­rung von Ver­kehrs­er­he­bungen und -planungen, die Erstellung von Be­die­nungs­kon­zepten, die Koordination des Li­ni­en­netzes sowie die Erstellung des Ver­bund­fahr­plans.

Gremien, Organe und Vertragssituation des VGN

(© VGN GmbH)