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Kündigungen sind immer zum Ende des Ka­len­der­mo­nats, in dem die Kündigung erfolgt, in Textform möglich. Die Kündigung ist an Ihren Kun­den­ver­trags­part­ner zu richten.

Wirksam wird eine Kündigung nur dann, wenn die Jahreswert­mar­ke in­ner­halb von 5 Tagen nach Ende des Ka­len­der­mo­nats, zu dem gekündigt wurde, nach­weislich an die Ausgabestelle zurückgegeben ist. Dies gilt nicht für Kündigungen im letzten Gül­tig­keitsmonat der Jahreswert­mar­ke.

Haben Sie eine Chipkarte? Dann wird diese gesperrt. Sie müssen diese nicht abgeben.

Ihr Kun­den­ver­trags­part­ner ist entweder

  • die VAG (bei Be­stel­lung im VGN On­line­shop),
  • die DB (bei Be­stel­lung im Abo-Shop der DB),
  • die infra fürth (bei Be­stel­lung im Abo-Shop der infra fürth) oder
  • das im Be­stell­schein von Ihnen angegebene Ver­kehrs­un­ter­neh­men.

Die Adres­sen aller Ver­kehrs­un­ter­neh­men, die als Ihr Kun­den­ver­trags­part­ner in Frage kommen, finden Sie im Rat­ge­ber zum Ver­bund­pass.