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Kündigungen sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Ka­len­der­mo­nats schriftlich möglich. Die Kündigung erfolgt form­los per Mail, Fax oder Brief bei Ihrem Kun­den­ver­trags­part­ner.

Kündigung zum Ablauf der regulären Ver­trags­lauf­zeit

  • Kündigen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf des Abo-Jahres.
  • Ihre Wert­mar­ke läuft von selbst aus, Sie müssen diese nicht abgeben.
  • Ihre eTicket wird gesperrt, Sie müssen dieses nicht abgeben.

Vorzeitige Kündigung während der Ver­trags­lauf­zeit

  • Kündigen Sie spätestens einen Monat vor dem gewünschten Ab­lauf­ter­min.
  • Damit Ihre Kündigung wirksam wird, geben Sie Ihre Wert­mar­ke in­ner­halb von fünf Tagen nach Ende des Ka­len­der­mo­nats, zu dem Sie gekündigt haben, nach­weislich an Ihren Ver­trags­part­ner zurück. Ver­säu­men Sie diese Frist, ist die Kündigung nicht wirksam und das Abon­ne­ment bleibt bis zum Ablauf der zeit­lichen Gül­tig­keit be­ste­hen. Ihr eTicket müssen Sie nicht zurückgeben. Dieses wird au­to­ma­tisch gesperrt.
  • Bei vorzeitiger Kündigung in­ner­halb der ersten 12 Monate wird Ihnen der Dif­fe­renz­be­trag zum Preis eines ver­gleich­baren Mo­nats­ti­ckets (Solo31 beim JahresAbo, Abo 3 und Abo 6, bzw. 31-Tage-MobiCard beim JahresAbo Plus, bzw. 9-Uhr-MobiCard beim 9-Uhr-JahresAbo) im Verhältnis zu Ihrer monatlichen Abo-Rate auf die bereits genutzten Monate verrechnet. Ab dem zweiten Jahr entfällt diese Nach­be­rech­nung des Dif­fe­renz­be­trages.
  • Bei Gründen wie z. B. berufliche Versetzung, Ar­beits­lo­sig­keit, Schwangerschaft, Weg­zug/Um­zug oder Ruhe­stand kann ein Abo gegen Nach­weis (z. B. Mel­de­be­schei­ni­gung des neuen Wohn­ortes bei Umzug) auch im ersten Abo-Jahr ohne Zu­zah­lung gekündigt werden.

Ihr Kun­den­ver­trags­part­ner ist entweder

  • die VAG (bei Be­stel­lung im VGN On­line­shop),
  • die DB (bei Be­stel­lung im Abo-Shop der DB),
  • die infra fürth (bei Be­stel­lung im Abo-Shop der infra fürth) oder
  • das im Be­stell­schein von Ihnen angegebene Ver­kehrs­un­ter­neh­men.

Die Adres­sen aller Ver­kehrs­un­ter­neh­men, die als Ihr Kun­den­ver­trags­part­ner in Frage kommen, finden Sie im Rat­ge­ber zum Ver­bund­pass.