Ich möchte mein Abo kündigen. Was muss ich tun?
Kündigungen sind immer zum Ende des Kalendermonats, in dem die Kündigung erfolgt, in Textform möglich. Die Kündigung ist an Ihren Kundenvertragspartner zu richten.
Wirksam wird eine Kündigung nur dann, wenn die Jahreswertmarke innerhalb von 5 Tagen nach Ende des Kalendermonats, zu dem gekündigt wurde, nachweislich an die Ausgabestelle zurückgegeben ist. Dies gilt nicht für Kündigungen im letzten Gültigkeitsmonat der Jahreswertmarke.
Haben Sie eine Chipkarte? Dann wird diese gesperrt. Sie müssen diese nicht abgeben.
Ihr Kundenvertragspartner ist entweder
- die VAG (bei Bestellung im VGN Onlineshop),
- die DB (bei Bestellung im Abo-Shop der DB),
- die infra fürth (bei Bestellung im Abo-Shop der infra fürth) oder
- das im Bestellschein von Ihnen angegebene Verkehrsunternehmen.
Die Adressen aller Verkehrsunternehmen, die als Ihr Kundenvertragspartner in Frage kommen, finden Sie im Ratgeber zum Verbundpass.