Ich möchte mein Abo kündigen. Was muss ich tun?
Kündigungen sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich möglich. Die Kündigung erfolgt formlos per Mail, Fax oder Brief bei Ihrem Kundenvertragspartner.
Kündigung zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit
- Kündigen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf des Abo-Jahres.
- Ihre Wertmarke läuft von selbst aus, Sie müssen diese nicht abgeben.
- Ihre eTicket wird gesperrt, Sie müssen dieses nicht abgeben.
Vorzeitige Kündigung während der Vertragslaufzeit
- Kündigen Sie spätestens einen Monat vor dem gewünschten Ablauftermin.
- Damit Ihre Kündigung wirksam wird, geben Sie Ihre Wertmarke innerhalb von fünf Tagen nach Ende des Kalendermonats, zu dem Sie gekündigt haben, nachweislich an Ihren Vertragspartner zurück. Versäumen Sie diese Frist, ist die Kündigung nicht wirksam und das Abonnement bleibt bis zum Ablauf der zeitlichen Gültigkeit bestehen. Ihr eTicket müssen Sie nicht zurückgeben. Dieses wird automatisch gesperrt.
- Bei vorzeitiger Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate wird Ihnen der Differenzbetrag zum Preis eines vergleichbaren Monatstickets (Solo31 beim JahresAbo, Abo 3 und Abo 6, bzw. 31-Tage-MobiCard beim JahresAbo Plus, bzw. 9-Uhr-MobiCard beim 9-Uhr-JahresAbo) im Verhältnis zu Ihrer monatlichen Abo-Rate auf die bereits genutzten Monate verrechnet. Ab dem zweiten Jahr entfällt diese Nachberechnung des Differenzbetrages.
- Bei Gründen wie z. B. berufliche Versetzung, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft, Wegzug/Umzug oder Ruhestand kann ein Abo gegen Nachweis (z. B. Meldebescheinigung des neuen Wohnortes bei Umzug) auch im ersten Abo-Jahr ohne Zuzahlung gekündigt werden.
Ihr Kundenvertragspartner ist entweder
- die VAG (bei Bestellung im VGN Onlineshop),
- die DB (bei Bestellung im Abo-Shop der DB),
- die infra fürth (bei Bestellung im Abo-Shop der infra fürth) oder
- das im Bestellschein von Ihnen angegebene Verkehrsunternehmen.
Die Adressen aller Verkehrsunternehmen, die als Ihr Kundenvertragspartner in Frage kommen, finden Sie im Ratgeber zum Verbundpass.