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Weil die Reise meist nicht am Bahn­hof beginnt und nicht am Bahn­hof endet

City-Ticket

Mit dem City-Ticket bequem von Tür zu Tür

Das City-Ticket ist bei Bedarf bei Spar- und Super Spar- und in jedem Fall bei Flexpreistickets des Fern­ver­kehrs enthalten. Mit dem City-Ticket können Sie kos­ten­los öf­fent­liche Ver­kehrs­mit­tel wie S-Bahn-Bahn und U-Bahn-Bahn, Tram oder Bus  für Fahrten im Stadt­ge­biet des jeweiligen Start- bzw. Zielbahn­hofs benutzen.

Die City-Ticket-Vorteile gibt es auch für Print- und HandyTickets der DB

  • DB-Online-Tickets müssen durch den Zan­gen­ab­druck des Zug­be­glei­ters be­stä­tigt sein, damit Ihr City-Ticket gültig ist. Nur bei der ersten Fahrt, am Start­ort der Reise, ist dies nicht erforderlich.
  • Auch beim DB-HandyTicket gilt die City-Option.

Einbezogene Städte im VGN-Gebiet

Hat ihr Ticket den Aufdruck …

  • Nürn­berg+City – dann gilt Ihr Ticket für die ein­ma­lige Fahrt zwischen Nürn­berg Hbf und Ihrer Start- oder Ziel­adres­se in Nürn­berg (Ta­rif­zo­ne 100 und 200 – jedoch nicht in Fürth).
  • Fürth+City – dann gilt Ihr Ticket für die ein­ma­lige Fahrt zwischen Fürth Hbf und Ihrer Start- oder Ziel­adres­se in Fürth
  • Erlangen+City – dann gilt Ihr Ticket für die ein­ma­lige Fahrt zwischen Erlangen Hbf und Ihrer Start- oder Ziel­adres­se in Erlangen
  • Bam­berg+City – dann gilt Ihr Ticket für die ein­ma­lige Fahrt zwischen Bam­berg Hbf und Ihrer Start- oder Ziel­adres­se in Bam­berg
  • Bayreuth+City – dann gilt Ihr Ticket für die ein­ma­lige Fahrt zwischen Bayreuth Hbf und Ihrer Start- oder Ziel­adres­se in Bayreuth

Sonstige Gel­tungs­be­reiche

Weitere In­for­ma­ti­onen zu den einzelnen Gel­tungs­be­reichen des City-Tickets finden Sie auf den In­ter­net­sei­ten der DB.

Konditionen

  • Strecke: Start- und Zielbahn­hof Ihrer Zugreise müssen in Deutschland liegen. 
  • Fahr­kar­te: Nur in Ver­bin­dung mit Fern­ver­kehrsfahr­kar­ten.
  • Mit­fah­rer: Gilt auch für Ihre Mit­fah­rer (inkl. Fa­mi­li­en­kin­der). Diese müssen auf dem Fahr­schein eingetragen sein (Anzahl der Reisenden, nicht der Name der Reisenden).
  • Gül­tig­keit: Gilt am auf der Fahr­kar­te an­ge­ge­benen 1. Gel­tungs­tag für die ein­ma­lige Fahrt zum Start­bahn­hof und zur Wei­ter­fahrt vom Zielbahn­hof der Fahr­kar­te zum end­gül­tigen Ziel­ort, sowie am »City-Rück­fahrt-Datum« für die ein­ma­lige Fahrt zum Start­bahn­hof der Rück­fahrt jeweils bis zum Be­triebs­schluss der lokalen Verkehrs­un­ter­neh­men in der teil­neh­menden Stadt, jedoch maximal bis 03:00 Uhr des Fol­ge­tags.
  • Gel­tungs­be­reich: Gilt am Start- und/oder Ziel­ort Ihrer Fern­ver­kehrs­rei­se im jeweiligen Gel­tungs­be­reich der teil­neh­menden Städte. Das City-Ticket gilt derzeit in 130 Städten.